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Wegen des bestätigten Falles von Geflügelpest bei einem Wildvogel, der auf dem Gebiet der Stadt Nittenau gefunden wurde, hat der Landkreis Schwandorf sogenannte Wildgeflügelpest-Restriktionszonen eingerichtet. Der Sperrbezirk verläuft in einem Radius von mindestens drei Kilometern um den Fundort. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich in einem Radius von zehn Kilometern über den Landkreis Schwandorf hinaus auch auf Teile des Landkreises Regensburg.

Im Landkreis Regensburg umschließt das Beobachtungsgebiet die Gemeinde Altenthann (Ortsteile: Bachmühl, Göppenbach, Hornismühle, Kropfersberg, Pfaffenfang, Pfitterhof, Refthal, Steinklippen, Willmannsberg, Haid, Sägmühl und Wiesing), die Gemeinde Bernhardswald (Ortsteile: Apprant, Darmannsdorf, Eberhof, Feldhof, Gerstenhof, Grubberg, Hauzendorf, Hinterappendorf, Kohlstetten, Lambertsneukirchen, Lamlhof, Lammelhöfl, Lehen, Lehenfelden, Leonhardskirche, Oberbraunstuben, Oberlipplgütl, Pettenreuth, Plitting, Rothenhofstatt, Stadlhof, Stall, Unterbraunstuben, Unterlipplgütl, Vorderappendorf, Wieden, Wolferszwing, Wulkersdorf, Ziegelstadel, Züchmühl, Mauth, Ödenhof, Buchhof, Erlbach, Grubhof, Hackenberg, Hacklsberg, Hubertushöhe, Lohhof, Manghof, Mantel,Niederhof, Parleithen, Samberg, Schafhof, Seibersdorf, Stanglhof, Weiherhäusl, Wolfersdorf und Höslgrub) sowie den Markt Regenstauf (Ortsteile Danersdorf, Drackenstein, Elendhalbstraße, Glapfenberg, Gnadenhof, Grafenwinn, Greisberg, Heilinghausen, Hinterberg, Rappershof, Hirschling, Breitwies, Gibacht Kirchberg, Kreuth, Marienthal, Oberhof, Süssenbach und Wiedenhof).

Das Landratsamt Regensburg wird an den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtungsgebiet Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar anbringen. Auch im Beobachtungsgebiet gelten strenge Einschränkungen. Nähere Infos zu den in der Restriktionszone geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-regensburg.de als PDF-Dokument hinterlegt und kann zudem an der Info-Theke im Foyer des Landratsamtes (Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg) zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Mo.- Mi. von 7.00 bis 17.30 Uhr, Do. von 7.00 bis 18.00 Uhr und Fr. von 7.00 bis 13.00 Uhr.  

Wer in einem Beobachtungsgebiet Geflügel hält, muss dies unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Veterinäramt melden. Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Wildvögel (Möwen, Reiher etc.) nicht ohne Schutzhandschuhe zu berühren. Darüber hinaus mahnt das Landratsamt eindringlich zur Einhaltung der Stallpflicht und erinnert noch einmal ausdrücklich an das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten.

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