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In der Stadt Regensburg gibt es einen weiteren Verdachtsfall von Geflügelpest bei einem Wildvogel. Daher gilt im Umkreis von mindestens drei Kilometern um den Fundort (Innenstadt/Steinerne Brücke) der verendeten Möwe ein von der Stadt eingerichteter „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk.

Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich - wie schon im Fall der am Pfaffensteiner Wehr verendeten Wildgans - über das gesamte Stadtgebiet hinaus auch auf Teile des Landkreises Regensburg und überschneidet sich größtenteils mit dem Beobachtungsgebiet, welches das Landratsamt anlässlich des ersten Wildvogelgeflügelpest-Falles festgelegt hatte. Betroffen sind erneut die Gemeinden Obertraubling, Pentling, Barbing, Pettendorf, Pielenhofen, Sinzing, Tegernheim, Wenzenbach, Wolfsegg und Zeitlarn, die Märkte Donaustauf, Lappersdorf, Nittendorf und Regenstauf sowie die Stadt Neutraubling mit insgesamt über 190 Ortsteilen. Hinzugekommen ist lediglich die Gemeinde Mintraching mit dem Ortsteil Rosenhof.

Das Landratsamt erlässt daher keine neue Allgemeinverfügung. Die am 01.02.2017 verfügte Allgemeinverfügung wird lediglich erweitert und die darin enthaltenen Regelungen entsprechend verlängert. Die Hauptzufahrtswege zum Beobachtungsgebiet sind erneut durch Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet“ ausgewiesen. Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie zu den in der Restriktionszone geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Diese ist auf der Landkreis-Homepage unter www.landkreis-regensburg.de innerhalb der aktuellen Pressemitteilung als PDF-Dokument hinterlegt.

Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Straubing-Bogen betrifft den südlichen Landkreis Regensburg
Aufgrund des festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand mit rund 10 000 Tieren in der Stadt Geiselhöring hat das Landratsamt Straubing-Bogen im Umkreis von drei, beziehungsweise zehn Kilometern um das betroffene Anwesen „Geflügelpest“-Restriktionszonen eingerichtet. Das Beobachtungsgebiet erstreckt sich über die Landkreisgrenze hinaus auch auf das Gebiet des Landkreises Regensburg und betrifft die Gemeinden Aufhausen, Mötzing, Riekofen und Sünching sowie den Markt Schierling mit insgesamt 27 Ortsteilen. An den Hauptzufahrtswegen wird das Landratsamt Schilder mit der deutlichen Aufschrift „Geflügelpest-Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar anbringen. Nähere Infos zu den betroffenen Ortsteilen sowie die geltenden Anordnungen sind der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen. Sie ist ebenfalls unter www.landkreis-regensburg.de innerhalb der aktuellen Pressemitteilung als PDF-Dokument hinterlegt.

Innerhalb der Geflügelpest-Restriktionszonen dürfen Geflügelhalter ihren Bestand nicht verändern, es gilt strikte Aufstallungspflicht. Gehaltene Vögel, Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie von Geflügel und Federwild stammende sonstige Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder eingeführt noch ausgeführt werden. Die Anordnungen gelten bis auf weiteres. 

Aktuell vier bestätigte Fälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg
Aktuell gibt es im Landkreis Regensburg vier bestätigte Fälle von Geflügelpest: zwei Fälle in Hausgeflügelbeständen und zwei Fälle bei Wildvögeln. Am Samstag, den 28.01.2017, wurde bei einer verendeten Hausgans aus dem Bestand eines Hobbygeflügelhalters im Markt Lappersdorf der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg bestätigt. Es folgten zwei Fälle von Wildvogel-Geflügelpest am Donnerstag, den 02.02.2017. Bei einer an der Naab (Gemeinde Pettendorf-Deckelstein) aufgefundenen Wildgans und bei einem an der Donau (Gemeinde Pentling-Unterirading) verendeten Schwan hatte das Friedrich-Loeffler-Institut ebenso die hochpathogene Form des Virus H5 N8 festgestellt. Das Landratsamt errichtete „Geflügelpest“- (Lappersdorf) beziehungsweise „Wildvogelgeflügelpest“-Restriktionszonen (Pettendorf und Pentling). Im Falle der vier verendeten Hühner eines Hausgeflügelbestandes mit über 100 Tieren in der Gemeinde Zeitlarn wurde am 04.02.2017 die hochpathogene Form des Aviären Influenza Virus Subtyp H5N8 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald nachgewiesen. Bereits nach Eingang der Verdachtsmeldung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Freitagabend (03.02.2017) hatte das Veterinäramt umgehend die erforderlichen Maßnahmen laut Geflügelpestverordnung ergriffen. Der Bestand wurde sofort gesperrt, die Tiere im Verlauf des Samstags (04.02.2017) gekeult und ein weiterer„Geflügelpest“-  Sperrbezirk eingerichtet. Bei den umfangreichen amtstierärztlichen Untersuchungen in den Sperrbezirken wird das Veterinäramt von den benachbarten Landkreisen und vom LGL personell unterstützt. 

Aktuell vier Sperrbezirke und acht Beobachtungsgebiete im Landkreis Regensburg
Aufgrund des Ausbruchs der Geflügelpest in der Stadt Regensburg sowie in den benachbarten Landkreisen Schwandorf und Straubing-Bogen hat das Landratsamt Regensburg neben den bereits erwähnten „Geflügelpest“- (Lappersdorf und Zeitlarn) beziehungsweise „Wildvogelgeflügelpest“-Restriktionszonen (Pettendorf und Pentling) vier weitere Beobachtungsgebiete im Landkreis Regensburg eingerichtet.

Hier die Restriktionszonen im Überblick
29.01. „Geflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet Lappersdorf

30.01. „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet Pentling

30.01. „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet   Pettendorf

01.02. „Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet Stadt Regensburg

02.02. „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Höllohe /Schwandorf

04.02. „Geflügelpest“-Sperrbezirk und -Beobachtungsgebiet Zeitlarn

05.02. Wildvogelgeflügelpest“-Beobachtungsgebiet Nittenau

09.02. „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Geiselhörig/Straubing-Bogen

09.02. Erweiterung des am 01.02. Februar eingerichteten „Wildvogelgeflügelpest“- Beobachtungsgebietes  Stadt Regensburg 

Alle Allgemeinverfügungen können auch an der Info-Theke im Foyer des Landratsamtes (Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg) zu folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Mo.- Mi. von 7.00 bis 17.30 Uhr, Do. von 7.00 bis 18.00 Uhr und Fr. von 7.00 bis 13.00 Uhr.  

Übersichtskarten über die „Geflügelpest“- und „Wildvogelgeflügelpest“-Restriktionszonen finden Sie unter www.Landkreis-regensburg.de.  

Stallpflicht gilt bis auf weiteres

Das Landratsamt erinnert noch einmal ausdrücklich daran, dass für den gesamten Landkreis eine allgemeine Stallpflicht sowie ein Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten gelten.  

Vorgehen beim Fund eines verendeten Wildvogels
Beim Fund eines verendeten Wildvogels können Sie sich telefonisch an das Veterinäramt wenden, welches dann in Abhängigkeit von Fundort, Tierart und Zustand über den weiteren Verbleib des Kadavers entscheidet. Hält das Veterinäramt eine Untersuchung für nötig, werden Mitarbeiter des Kreisbauhofs die Abholung des Kadavers übernehmen. Verendetes Wassergeflügel (Wildenten, Wildgänse, Schwäne usw.) sowie größere Greifvögel sollten nicht ohne Schutzhandschuhe berührt werden. Zum Verpacken eignen sich auslaufsichere Plastik-Müllsäcke. Des weiteren wird empfohlen, Hunde und Katzen nicht frei laufen zu lassen. Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt telefonisch Auskünfte.

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