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Am Montag, 27.03.2017, fand eine weitere großräumige Absuche eines Waldstückes im Bereich des Keilsteiner Hanges statt, nachdem dort im Februar ein menschlicher Schädel gefunden wurde. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen zur Identifizierung und zur Bestimmung einer Todesursache laufen auf Hochtouren.

Wie bereits berichtet, fanden städtische Mitarbeiter am Donnerstag, 09.02.0217 bei Baumschnittarbeiten einen skelettierten menschlichen Schädel in diesem Bereich. Bei einer ersten polizeilichen Absuche des Geländes am 15.02.2017 wurden noch weitere Knochenfragmente gefunden. Die Kripo Regensburg, die die Ermittlungen leitet, gab daraufhin eine rechtsmedizinische Untersuchung des Schädels und der Knochenfragmente im Institut für Rechtsmedizin Erlangen in Auftrag. 
Diese kam zu dem Ergebnis, dass der Schädel von einer jüngeren erwachsenen, weiblichen Person stammt. Die Liegezeit des Schädels beträgt laut den Untersuchungen bereits mehrere Jahre. Die weiteren damals gefundenen Knochenfragmente sind ausschließlich tierischen Ursprungs und daher für die weiteren Ermittlungen nicht relevant. 

Heute fand eine nochmalige detaillierte Absuche des o.g. Bereiches statt. Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg wurde dabei durch Kräfte der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt. Neben einer Ausbildungshundertschaft waren dabei auch speziell gegen Absturz gesicherte Kräfte einer Technischen Einsatzeinheit eingebunden. Die Polizistinnen und Polizisten nahmen dabei ein ca. 500 m langes und 200 m breites Teilstück des Keilsteiner Hanges genau unter die Lupe. 

Bei dieser Absuche wurden wiederum Knochenfragmente aufgefunden. Diese müssen nun rechtsmedizinisch untersucht werden, um zu klären, ob diese menschlichen oder tierischen Ursprungs sind. 
Es wird geprüft, ob in den nächsten Tagen weitere Absuchen des Geländes notwendig sind.

Die Kripo Regensburg ermittelt derzeit in alle Richtungen. Teil der Ermittlungen sind auch Abklärungen und Vergleiche mit polizeibekannten regionalen und überregionalen Vermisstenfällen. Derzeit sind keine Zusammenhänge mit einer Gewalttat erkennbar.
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