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Ein 41-jähriger Mann attackierte in einer Asylbewerberunterkunft einen fünfjährigen Jungen und dessen Mutter mit einem Messer und verletzt den Jungen dabei tödlich. Der Angreifer wurde durch den Schusswaffeneinsatz eines Polizeibeamten getötet. Bei den Opfern handelte es sich um Asylbewerber.
 
Täter von Polizeibeamten in Notwehr erschossen

In einer Asylbewerberunterkunft in Arnschwang ist es gegen 16:50 Uhr zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen Bewohnern gekommen. Dies wurde der Polizei über einen Notruf mitgeteilt. Die sofort zum Einsatzort beorderten Einsatzkräfte trafen nur wenige Minuten nach der Mitteilung in der Unterkunft auf einen 41-jährigen Mann mit afghanischer Staatsangehörigkeit. Dieser hatte einen fünfjährigen Jungen in seiner Gewalt, auf den er mit einem Messer einwirkte.

Im weiteren Geschehen kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch eines Beamten gegen den Afghanen, der dabei achtmal getroffen und tödlich verletzt wurde. Zuvor fügte der Täter dem Kind mit einem Messer jedoch schwerste Verletzungen am Hals zu, an denen der Junge noch am Einsatzort verstarb. Die 47-jährige Mutter erlitt bei der Auseinandersetzung mit dem Mann schwere, jedoch nicht lebensbedrohliche Schnittverletzungen. Momentan befindet sich die Mutter zweier Kinder noch in stationärer Behandlung. Da sie derzeit nach wie vor nicht vernehmungsfähig ist, kann bis dato weder geklärt werden, in welchem Verhältnis sie zu dem 41-Jährigen stand, noch weshalb es zu der Auseinandersetzung kam. Das zweite, sechsjährige Kind der Asylbewerberin blieb dabei körperlich unversehrt. Dieses wird mitsamt seiner Mutter unter anderem von einem Kriseninterventionsteam im Krankenhaus betreut.

Der 41-jährige geduldete Afghane war bereits wegen Brandstiftung verurteilt und trug eine elektronische Fußfessel

Im Dezember 2008 hatte der 41-jährige Mann sein Münchner Appartement - das er zu dieser Zeit mit seiner damaligen Ehefrau bewohnte - in Brand gesteckt, um sich an seinem Cousin zu rächen und nach seiner Vorstellung die „Familienehre“ wiederherzustellen. Das Landgericht München I verurteilte den Täter im Oktober 2009 deswegen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten, welche der Täter bis Januar 2015 vollständig verbüßt hatte.

Nach seiner Haftentlassung wohnte er im Asylbewerberheim in Arnschwang und stand aufgrund der Verurteilung wegen Brandstiftung von Gesetzes wegen unter Führungsaufsicht. Durch einen gerichtlichen Beschluss wurde er angewiesen, sich im räumlichen Umfeld der ihm zugewiesenen Asylunterkunft aufzuhalten. Um diese Aufenthaltsbeschränkung zu überwachen, trug er ein elektronisches Gerät zur Ortung – eine elektronische Fußfessel. Hierbei handelte es sich allerdings um eine „klassische“ elektronische Aufenthaltsüberwachung, die mit dem aktuellen Gesetzesvorhaben (präventive elektronische Aufenthaltsüberwachung für „Gefährder“) nichts zu tun hat.

Bei dem 41-jährigen kam es seit seiner Haftentlassung – abgesehen von einem versehentlichen Verlassen der Gebotszone bei einer Bahnfahrt – zu keinen Verstößen gegen die ihm erteilten Aufenthaltsweisungen. Der Vorfall in Arnschwang ereignete sich bekanntlich an dem ihm zugewiesenen Wohnort.

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