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Nachdem am Samstag, dem 03. Juni, der 41-jähiger Mostafa K. in einem Asylheim in Arnschwang auf eine russische Mutter und deren Sohn losgegangen war und schließlich den Sohn tödlich verletzte, kommen nun weitere Informationen aus seiner Vergangenheit ans Licht. Auch eine Versäumnis der Behörden bezüglich Vorbeugemaßnahmen wird diskutiert. Als Grund für die Tat wird Ruhestörung vermutet. Mostafa K. habe sich schon mehrmals über Kinderlärm beschwert, bisher seien die Auseinandersetzungen aber immer friedlich ausgegangen.

Es stellte sich heraus, dass der Täter, der eine elektronische Fußfessel trug bereits in der Vergangenheit auffällig geworden war. Zunächst wurde gemeldet, dass er im Dezember 2008 seine Wohnung in München, die er mit seiner hochschwangeren Frau bewohnte, in Brand gesteckt hatte. Die Tat versuchte er dem angeblichen Geliebten seiner Ehefrau zuzuschieben. Zwei Tage nach dem Brand gebar die Frau das Kind des Brandstifters.

Nun wurden weitere Informationen öffentlich. Auch der Bruder Mostafas entpuppte sich als Gewaltverbrecher. Da seine Ehefrau ihn mutmaßlich betrog, erstach sie der Bruder - auf Geheiß seines Vaters - mit 24 Messerstichen in Anwesenheit der gemeinsamen Tochter. Später gab er an, dass er laut Koran dazu berechtigt gewesen sei.

Mostafa K. verbrachte nach der Brandstiftung im Jahr 2008 fünf Jahre und zehn Monate im Gefängnis, wo er zum Christentum konvertierte. Das Gericht verfügte daraufhin ein Abschiebeverbot für den Verbrecher, da ihm in Afghanistan mögliche Verfolgung und Hassverbrechen drohten.

Obwohl das Verwaltungsgericht nach Mostafa K.s Freilassung aus der Haft nicht ausschloss, dass dieser weitere Gewaltverbrechen begehen könne, wurden keine speziellen Vorkehrungen getroffen um weitere Taten zu verhindern. Laut eines Beschlusses von 2014 hielt das Münchner Verwaltungsgericht den Brandstifter für gemeingefährlich und schrieb ihm eine erhebliche kriminelle Energie zu. Da er trotzdem in eine Unterkunft einquartiert wurde, in der auch junge Frauen und Kinder lebten, haben die Behörden nun wohl zurecht mit schweren Vorwürfen der Versäumnis zu kämpfen.

Obwohl Mostafa K. nach seiner Freilassung 2015 sowohl an einer gerichtlich verordneten Suchtentwöhnungstherapie als auch an einem Anti-Gewalt-Training teilnahm, blieb er auch nach erfolgreichem Abschluss der Programme psychisch auffällig, war depressiv, versuchte Selbstmord zu begehen. Ein Antrag seines Bewährungshelfers, den 41-jährigen in eine größere Stadt zu verlegen, um seine Einsamkeit zu beendenden, wurde abgelehnt.

Das Sozialministerium weist nun jegliche Schuld von sich. Die Gefährdung, die Mostafa K. laut Verwaltungsgericht darstellte, im Ministerium nicht bekannt gewesen sei. Außerdem haben Knappheit von Unterkünften und die Absicht den Verbrecher möglichst weit von seiner ehemaligen Frau entfernt zu halten, dazu geführt, dass er in der Oberpfalz, außerhalb Oberbayerns, untergebracht wurde. Auch, dass der Täter zum Christentum konvertiert war, war bei der Wahl des Asylheims wichtig. Es wurde vermutet, dass ihm von Seiten seiner ehemaligen Glaubensbrüder Gefahr drohte. Er sollte demnach in eine Unterkunft gebracht werden, die nicht überwiegend muslimisch geprägt war.

Mostafa K. ist laut dem bayrischen Justizministerium nicht der einzige Schwerverbrecher, der in einer Asylbewerberunterkunft lebe. So leben beispielsweise noch drei weitere mit Fußfesseln bestückte Asylbewerber in Flüchtlingsheime. Asylsuchende und Flüchtlinge werden nach Aussage des Sozialministeriums jedoch nicht darauf hingewiesen, wenn sie in eine Unterkunft kommen, in der auch kriminelle Asylbewerber unterkommen. Der Datenschutz verhindere außerdem, dass Daten über die Anzahl straffälliger Asylbewerber herausgegeben werden.

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