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Nur jeder siebte angezeigte Behandlungsfehler wird anerkannt und führt zu Schadensersatz für die Betroffenen. In den meisten Fällen kann der Zusammenhang zwischen Behandlung und Schaden juristisch nicht eindeutig bewiesen werden. Deshalb werden viele vermutete Behandlungsfehler-Opfer nicht entschädigt.

Ein geplanter Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds soll dann eingreifen, wenn ein Behandlungsfehler wahrscheinlich ist, aber nicht mit letzter Sicherheit bewiesen werden kann. Entschädigt werden sollen die Fälle, bei denen die Gesundheitsverletzungen für die Betroffenen erheblich sind. Der Fonds soll aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Christian Bredl, Leiter der Landesvertretung Bayern der Techniker Krankenkasse (TK): "Wir begrüßen die Diskussion über einen Patientenentschädigungs- und Härtefallfonds. Das menschliche Leid, das Behandlungsfehler verursachen, ist von unfassbarer Größe. Daher sollte mindestens die finanzielle Last von Betroffenen so gering wie möglich sein. Die Opfer von Behandlungsfehlern dürfen nicht durch langwierige Verfahren zum zweiten Male zu Opfern gemacht werden."

Geschätzte 360.000 bis 720.000 Fehler

Die Finanzierung dieses Entschädigungsfonds sollte jedoch nach Meinung des bayerischen Krankenkassen-Experten nicht alleine den Steuerzahlern aufgebürdet werden, denn dadurch würden indirekt nur wieder die Versicherten und Patienten belastet. Bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern werden jährlich rund 12.000 Anträge auf Anerkennung als Behandlungsfehler gestellt. Nur etwa 1.850 davon werden als Behandlungsfehler anerkannt.

Experten schätzen, dass bei den jährlich rund 19 Millionen Krankenhaus-Behandlungen 360.000 bis 720.000 Mal etwas schief geht. Die meisten dokumentierten Behandlungsfehler-Vorwürfe betreffen die Chirurgie.

Vermuten Patienten einen Behandlungsfehler, stehen oft jahrelange juristische Verfahren an. Die Kosten müssen die Patienten teilweise selbst tragen. Damit gefährden viele ihre finanzielle Existenz.

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