section_topline
Redaktions-Hotline: +49 (0)941 59 56 08-0
section_mobile_logo_top
section_header
section_navigation
section_breadcrumbs
section_component

Richter Georg Kimmerl wollte am 25.08 im Prozess gegen einen 25-jährigen Pakistani wegen Vergewaltigung eigentlich zu einer Entscheidung kommen, nun gibt es jedoch Ungereimtheiten bezüglich der Aussage des Opfers – neue Zeugen müssen vernommen werden.

Der Angeklagte zeigte sich zwar geständig, das 46-jährige Opfer sexuell bedrängt zu haben, ob seine Tat jedoch juristisch als Vergewaltigung gewertet werden kann, muss nun weiterhin vom Gericht geklärt werden. Hierbei geht es darum, ob der 25-jährige mit dem Finger in den After der Frau eingedrungen ist, oder nicht.

Das Opfer schilderte im Gerichtssaal, was ihr am Tattag (01.01) auf dem Weg zur Arbeit geschehen war: „Ich war auf dem Weg zur Arbeit, als mir in Kumpfmühl auf Höhe des Unterwäschegeschäfts ein Mann den Weg versperrte. Ich bin links ausgewichen und habe gesagt: Schleich dich! Ich bin so schnell wie möglich weg.“ Danach habe sie der Mann jedoch von hinten gepackt, den Mund zugehalten und in einen Wohneingang gezerrt. „Dann ist er mit der Hand in meinen Slip und mit dem Finger in meinen After eingedrungen! […] Das war ein richtiger Stoß und das hat wehgetan. Mir ist das wie eine Ewigkeit vorgekommen!“, so die Zeugin vor Gericht. Für das zu fällende Urteil ist der Tatbestand des Eindringens essentiell, um die Handlung als Vergewaltigung zu ahnden – anders als sexuelle Belästigung sieht das Gericht hier mindesten zwei Jahre vor. Die Frau konnte sich aufgrund ihrer lauten Hilfeschreie zum Glück bei den Anwohnern bemerkbar machen, sodass der Täter doch noch von ihr abließ. Kurz später wurde der Täter in Kumpfmühl trotz Flucht festgenommen werden.

Die Anwälte des Angeklagten berufen sich nun auf die Polizeiaussage des Opfers. In dieser hatte sie dargelegt, keine Schmerzen gespürt zu haben. Die Anwälte hegen somit Zweifel, ob der Mann tatsächlich in die Frau eingedrungen sei und den Tatbestand einer Vergewaltigung erfülle. Der vernehmenden Polizeibeamtin hatte das Opfer nur von „äußeren Manipulationen“ berichtet. Nun sollen weitere Zeugen vernommen und der Prozess am 11. September fortgeführt werden.

Eventfilter

section_breadcrumbs
footer
Cookie-Einstellungen
nach oben