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Fast jede dritte Person in Deutschland ist laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes mindestens einmal in ihrem Leben benachteiligt worden, sei es aufgrund des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung oder der Herkunft. Eine im American Journal of Political Science veröffentlichte Studie zeigt erneut, dass Diskriminierung in Deutschland weder Einbildung ist noch auf Einzelfällen beruht.

Für die Untersuchung wurden E-Mails an 408 deutsche Jobcenter mit Fragen zum Bezug von Hartz IV versendet. Diese stammten von sechs vermeintlichen Absendern mit deutsch, türkisch und rumänisch klingenden Namen. Die Nachrichten wurden in unterschiedlichen Schreibstilen verfasst. Dabei wurden auch verschiedene Berufsbezeichnungen und Geschlechter angegeben. Bei ausländischen Nachnamen ließ die Qualität der Auskünfte zu wünschen übrig.

In den Mails fragten die potenziellen Antragsteller, welche Unterlagen für eine Antragstellung beim Arbeitslosengeld II benötigt würden und ob auch Unterlagen von Familienangehörigen für den Antrag wichtig seien. Im Anschluss wurden die Antworten von Anselm Rink vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB) und Johannes Hemker (zum Zeitpunkt der Studie an der Columbia University) ausgewertet.

Das Ergebnis ist erschreckend: Alle E-Mails wurden zwar beantwortet, allerdings waren die Informationen bei ausländischen Absendernamen zum Teil dermaßen unzureichend, dass Arbeitslose womöglich gar keinen Antrag auf Hartz IV gestellt und auf die Grundversorgung verzichtet hätten – auch weil das Verfahren durch die Auskünfte aufwendiger erschien, als es ist.

Allerdings schnitten nicht alle Jobcenter gleichermaßen ab. Die Auskünfte bei Jobcenter unter kommunaler Verwaltung waren schlechter als die Antworten jener Behörden, die direkt der Bundesagentur für Arbeit unterstellt waren. Daneben sind auch geografische Unterschiede bemerkbar: Die Auskünfte ostdeutscher Jobcenter waren ausführlicher als die von westdeutschen.

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