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Ein Regensburger Hobbyregisseur wollte am Ostersonntag einen Film zu einem Musikvideo im Stadtteil Kumpfmühl drehen.

Obwohl er auf eigene Nachfrage hin explizit darauf hingewiesen wurde, dass er nicht nur eine Drehgenehmigung brauche, sondern dass auch das Hantieren mit der als Requisite gedachten und täuschend echt aussehenden Softair-Pistole eine Ordnungswidrigkeit erfüllen kann, wurden die Dreharbeiten in der Öffentlichkeit durchgeführt. So kam es, wie es kommen musste: Fahrgäste eines vorbeifahrenden Stadtbusses hielten die Szene für eine gefährliche Situation und alarmierten über den Notruf die Polizei. Zwar konnte der Zusammenhang relativ schnell festgestellt werden, die Beteiligten müssen sich aber dennoch u.a. wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz verantworten. So ist es strafbar Gegenständen in der Öffentlichkeit zu führen, die auf den außenstehenden Betrachter den Anschein einer echten Schusswaffe erwecken.

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