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Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg führten dazu, dass ein Firmeninhaber aus dem Landkreis Regensburg vom Amtsgereicht Regensburg  zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro verurteilt wurde.

Der Geschäftsmann setzte seinen Angestellten überwiegend bei Bauvorhaben ein, obwohl er eigentlich einen Hausmeisterservice betrieb.
Durch diese Verhaltensweise wollte der Unternehmer die Zahlung des im Baugewerbe geltenden Mindestlohns, der über dem des allgemein verbindlichen Mindestlohns liegt, umgehen.

Der so für die Sozialversicherungen entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 9.000 Euro, für den der Beschuldigte, neben der verhängten Geldstrafe, aufkommen muss.

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