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Auch Tag 28 des Regensburger Korruptionsprozesses brachte keine neuen Erkenntnisse über die Vorwürfe gegen Joachim Wolbergs hervor. Stattdessen gerieten die Regierung der Oberpfalz sowie die Rolle des Regierungspräsidenten im Ermittlungsverfahren ins Visier der Justiz.

Die Regierung der Oberpfalz war als Aufsichtsbehörde zweimal mit der Vergabe des Nibelungenareals an Volker Tretzel beschäftigt. 2017 konfrontierte die Kriminalpolizei die Regierung mit Ermittlungsergebnissen und der Frage, ob sie über Absprachen mit dem Bauträger informiert war. Entscheidend war auch hier die E-Mail von Norbert Hartl an Volker Tretzel mit Ausschreibungsunterlagen und Änderungswünschen, die in Kopie auch an Wolbergs ging. Entgegen eines einfachen Neins plus ein paar erläuternden Angaben des zuständigen Sachbearbeiters umfasste die Antwort vom Führungspersonal der Regierung – dem Bereichsleiter, dem damaligen Regierungsvizepräsidenten Walter Jonas sowie dem Regierungspräsidenten Alex Bartelt – vier Seiten, die sowohl die Kripo als auch die Stadt Regensburg erhalten hatte.

Neben einer Neubewertung enthielt die Antwort aber auch eine Rüge an der Vergabe sowie „rechtsaufsichtliche Hinweise“ für die Stadt. Die Änderungen am ersten Entwurf für die Stellungnahme der Regierung an Stadt und Kripo sind jedoch nicht in die elektronischen Akten aufgenommen worden – eine Anordnung aus „datenschutzrechtlichen Gründen“, so ein Sachbearbeiter. Allerdings war die erste Überprüfung der Vergabe durch die Regierung im Jahr 2014 vollständig dokumentiert. Die Gründe für die unterschiedliche Dokumentation beider Antworten kann der Bereichsleiter nur ungenau erläutern. Es sei ein „völlig normaler Vorgang“ gewesen ohne weitere Probleme, auch wenn die Verteidigung dies anders sähe: „Der Juristen, vier Meinungen“, so der Zeuge floskelhaft.

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