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Am fünften Tag im zweiten Prozess gegen Joachim Wolbergs meldeten sich zwei der drei Mitangeklagten zu Wort. Über ihre Anwälte haben sie die gegen sie erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen.

Annette Rosskopf, die einen Immobilienunternehmer vor dem Landgericht Regensburg vertritt, gab an, dass ihr Mandat keine Zweifel daran gehabt hätte, dass die Spenden in Ordnung gewesen seien. Zusammen mit seinem Bruder hatte ihr Mandant von 2012 bis 2014 insgesamt 80.000 Euro an den SPD-Ortsverband des suspendierten Oberbürgermeisters gespendet. Rosskopf führte weiterhin aus, dass Wolbergs zum Zeitpunkt der Spenden lediglich dritter Bürgermeister war und mit Bauprojekten keine Berührungspunkte hatte. Die Anklage sieht dies jedoch anders und nimmt an, dass Wolbergs als Gegenzug für die Spenden bei der Stadtverwaltung positiv auf Bauentscheidungen einwirken sollte. Rosskopf sagte am Mittwoch jedoch, dass Wolbergs mehrmals Interessen vertreten habe, die nicht den Interessen des Bauunternehmens entsprochen hätten.

Georg Karl, der Anwalt eines zweiten mitangeklagten Unternehmers, gab an, dass sein Mandant Wolbergs nicht gekannt habe und nur auf Anregung des dritten mitangeklagten Unternehmers gespendet habe. Wolbergs selbst sagte in der vergangenen Woche vor Gericht aus, dass er diesem Mitangeklagten vor Gericht zum ersten Mal begegnet sei. Karl ergänzte, dass eine Spende in Höhe von 5.000 Euro auch wohl kaum für eine Beeinflussung bei millionenschweren Bauvorhaben ausreiche.

Gericht lehnt Antrag von Witting ab

Einen Antrag von Wolbergs Verteidiger Peter Witting lehnte das Gericht am Mittwoch ab. In der vergangenen Woche beantragte Witting, Ermittlungen zu einem anonymen Schreiben einzuleiten. In dem Brief beschuldigt ein unbekannter Verfasser die Beamten, einseitig ermittelt zu haben. Ein leitender Kriminalbeamter soll zudem vor einer Vernehmung Wolbergs‘ gesagt haben: „Den machen wir fertig.“

Der Vorsitzende Richter Georg Kimmerl lehnte Wittings Antrag auf Ermittlungen zu diesem anonymen Schreiben jedoch ab, da der Brief allgemein gehalten sei, kein konkreter Zeitpunkt genannt werde und er nicht genug Substanz für Ermittlungen enthalte. Es bestehe dabei die Gefahr, falsche Verdächtigungen zu erheben, so Kimmerl.

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