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Der 7-Tage-Inzidenzwert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt nun auch in Regensburg über dem Signalwert von 50. Die Corona-Ampel steht deshalb auch in der Welterbestadt auf Rot. Was das genau bedeutet, lesen Sie hier.  

Die Corona-Ampel ist in Regensburg von Gelb auf Rot gesprungen. Nach Angaben des Robert Koch Instituts liegt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen bei über 50, genauer bei 54,9. Im ganzen Stadtgebiet gelten deshalb ab Freitag nochmals verschärfte Maßnahmen.

Gastronomie und Alkohol

Die Sperrstunde in der Gastronomie gilt ab Freitag von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit dürfen weder Speisen noch Getränke ausgegeben werden. Auch an Tankstellen oder sonstigen Verkaufsstellen ist der Verkauf von Alkohol in diesem Zeitraum verboten. An öffentlichen, stark frequentierten Plätzen gilt von 22 bis 6 Uhr ebenfalls ein Alkoholverbot. In Regensburg sind davon zunächst der Bismarckplatz, der Neupfarrplatz, der Domplatz, die Domstraße, der Krauterermarkt und der Haidplatz betroffen.  

Private Feiern

Private Feiern und Kontakte im öffentlichen Raum oder in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken werden auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. 

Maskenpflicht

Es gilt eine Maskenpflicht überall dort, wo Menschen dichter oder länger zusammenkommen:
  • auf Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle in allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in Freizeiteinrichtungen (wie Freizeitparks) und Kulturstätten (wie Museen und Ausstellungen)
  • in der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und in Hochschulen
  • auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen
  • an bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z. B. Fußgängerzonen, Marktplätze), die von der Kommune festzulegen sind.
Die Stadt Regensburg hat demgemäß eine Maskenpflicht für die Fußgängerzonen, die zentralen Plätze und besonders belebte Gassen sowie die drei Donaubrücken im Altstadtbereich an, die jeweils von 6 bis 24 Uhr gilt. Im Einzelnen sind folgende Straßen, Plätze und Brücken betroffen:
  • Kohlenmarkt – Rathausplatz – Neue Waaggasse – Haidplatz – Weingasse
  • Zieroldsplatz, Roter Herzfleck
  • Untere Bachgasse – Waaggäßchen – Hinter der Grieb – Vor der Grieb
  • Tändlergasse, Kramgasse
  • Pfauengasse – Weiße-Lilien-Straße – Drei-Helm-Gasse – Frauenbergl – Salzburger Gasse
  • Schwarze-Bären-Straße – Kapellengasse – Königsstraße, West- und Mittelteil
  • Maximilianstraße, Mittelteil
  • St.-Kassians-Platz – Vier-Eimer-Gasse – Simadergasse – Fröhliche-Türken-Straße, Nordteil
  • Hunnenplatz
  • Brückstraße, Nordteil
  • Weiße-Lamm-Gasse, Vorplatz Historische Wurstkuchl
  • Domplatz, Domstraße, Krauterermarkt
  • Neupfarrplatz, Residenzstraße
  • Bismarckplatz
  • Arnulfsplatz
  • Gesandtenstraße – Rote-Hahnen-Gasse – Ludwigstraße
  • Dachauplatz, Aufenthaltsfläche Brunnenanlage
  • Ernst-Reuter-Platz, westlicher Bereich
  • Bahnhofsvorplatz
  • Steinerne Brücke
  • Eiserne Brücke
  • Eiserner Steg
Hinweis: Die Maskenpflicht in diesen Bereichen gilt unabhängig von der Fortbewegungsart, also beispielsweise auch für Radfahrer.

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