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Während zu Weihnachten noch gelockert wurde, gibt es an Silvester keine Ausnahmen bei den Kontaktbeschränkungen. Was das für den Jahreswechsel genau bedeutet, lesen Sie hier. 

An Silvester dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Bis 21 Uhr muss jedoch jeder im Haus sein, denn auch an Silvester gilt die Ausgangssperre bis morgens um 5 Uhr. Die Wohnung darf in diesem Zeitraum nur in Ausnahmefällen verlassen werden. Dazu zählen medizinische Notfälle, die Wahrnehmung des Sorgerechts, Sterbebegleitung, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Menschen oder die Versorgung von Tieren. Spaziergänge, Sport im Freien oder der Besuch von Freunden sind zwischen 21 Uhr und 5 Uhr allerdings nicht erlaubt – auch nicht an Silvester.

Zudem dürfen bereits im Vorfeld weder Böller noch sonstige Feuerwerkskörper verkauft werden. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind an Silvester 2020 ebenfalls verboten, um das Verletzungsrisiko so gering wie möglich zu halten und so das Gesundheitssystem zu entlasten. Gestattet sind Feuerwerke jedoch auf dem Balkon oder im heimischen Garten. 

Und: Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit ist unabhängig von der Tageszeit verboten.

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