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Ab 15. Januar kann für Landkreisbürger voraussichtlich wieder eine begrenzte Anzahl an Online-Terminen angeboten werden. Doch Schnelligkeit ist gefragt, da die Termine wahrscheinlich wieder schnell ausgebucht sind und die Impfstoffmenge noch immer rar ist.   

Wie das Landratsamt Regensburg mitteilt, wird die Online-Terminvereinbarung auf der Website des Landkreises Regensburg 15. Januar um 8.30 Uhr, freigeschaltet. Wer keine Möglichkeit hat, sich online anzumelden, kann ab 15. Januar, 8.30 Uhr, auch in der BRK-Koordinierungsstelle unter der Rufnummer 0941 /4009 444 anrufen. Um lange Wartezeiten bei einer telefonischen Anmeldung in der Koordinierungsstelle zu vermeiden, sollen laut Landratsamt nur diejenige diesen Service nutzen, die tatsächlich keine Möglichkeit haben, sich online zu registrieren. Die online und telefonisch vereinbarten Impftermine am Impfzentrum Landratsamt werden voraussichtlich am 20. / 21. / 25. / 26. / 27. / 28. / 29. Januar stattfinden – und zwar jeweils durchgehend von 8 bis 16.30 Uhr. 

Laut BRK-Koordinierungsstelle waren die letzten Termine innerhalb kurzer Zeit ausgebucht. „Dies kann auch am 15.01. wieder der Fall sein, nachdem die Anzahl der Termine abhängig ist von den Impfstoff-Lieferungen“, so das Landratsamt. Dennoch soll den über 80-jährigen Landkreisbürgern diese Zusatzmöglichkeit angeboten werden. Aufgrund der derzeit noch begrenzten Impfstoff-Verfügbarkeit hat die Impfung der über 2.000 Bewohner in den Heimen jedoch oberste Priorität, so das Landratsamt weiter.  

Ab 25.01. Terminvergabe über BayIMCO

Voraussichtlich ab 25. Januar startet die bayernweit einheitliche Registrierung und Terminvereinbarung über das Programm BayIMCO für die Landkreis-Impfzentren. Dann können sowohl online als auch telefonisch Impftermine vergeben werden, und zwar beginnend ab 08. Februar. Die Vergabe dieser Termine orientiert sich an der Zugehörigkeit zur ersten Priorisierungsgruppe. 

Impfungen in Seniorenheimen bis 15. Januar abgeschlossen?

Nach Angaben des Landratsamtes können bis 15. Januar voraussichtlich die Erstimpfungen in den Senioren- und Behinderteneinrichtungen im Landkreis soweit abgeschlossen werden, dass bereits ab 18. Januar mit den Zweitimpfungen in den Heimen begonnen werden kann.      

Wer zählt zur erstpriorisierten Personengruppe? 

Mit höchster Priorität haben folgende Personen Anspruch auf Schutzimpfung:
  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung oder in den Impfzentren
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin

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