Da der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Alkoholverbot gekippt hat, sollen laut Staatsregierung nun die Städte wieder Plätze bestimmen, auf denen kein Alkohol konsumiert werden darf. Regensburg hat als eine der ersten Städte im Freistaat vorgelegt.
Nach dem Eilantrag einer Privatperson aus Regensburg hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof das Alkoholverbot im öffentlichen Raum vorläufig außer Kraft gesetzt. Die bayerische Regierung hat den Kommunen deshalb wieder erlaubt, vorerst selbst über ein Alkoholverbot zu entscheiden.
Die Stadt Regensburg hat am Donnerstag nun wieder Plätze in der Welterbestadt festgelegt, an denen der Konsum von Alkohol verboten ist.
Stadtbezirk Innenstadt
- Nördliches Ufer des Donaunordarmes ab der Wehrbrücke bis in Höhe des Unteren Wöhrds
- Verlängerung zum Südufer des südlichen Donauarmes
- Donausüdufer bis zur Ostgrenze des Villaparks
- Villastraße
- Adolf-Schmetzer-Straße
- Gabelsbergerstraße
- Sternbergstraße bis zur Sternbergunterführung
- Bundesbahngelände bis zur Galgen-bergbrücke
- Kreuzung Galgenbergstraße/Friedenstraße
- Friedenstraße bis zur Kumpfmühler Brücke
- Kumpfmühler Straße
- Fürst-Anselm-Allee
- Platz der Einheit
- Prebrunnallee
- westliche Begrenzung des Herzogparks
- Donausüdufer bis zur Staustufe Regensburg
- Wehrbrücke bis zum Donaunordarm
- Frankenstraße ab der Einmündung der Ostabfahrt Pfaffensteiner Brücke bis zur Frankenbrücke
- Westufer des Regens bis zur Einmündung in die Donau
- Donaunordarm bis zur Spundwand des RMD-Kanals
- Verlängerung zum Nordufer der Donau
- Nordufer des RMDKanals bis in die Höhe der Einmündung der Ostabfahrt Pfaffensteiner Brücke in die Frankenstraße
- nördliche Verlängerung zur Frankenstraße
- Öffentliche Verkehrsflächen der Innenstadt und sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel in Bezug auf das Alkoholkonsumverbot in den genannten Stadtbezirken sind hierbei die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze (inklusive Gehwege und Fußgängerzonen) sowie die in den genannten Stadtbezirken liegenden öffentlichen Grün- und Spielanlagen.