UKR: Weitere Einschränkungen beim Besuch von Patienten
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Infolge der steigenden Corona-Zahlen schränkt das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) die Besuchsmöglichkeiten bei stationären Patienten weiter ein. Ab 24. März 2021 sind Besuche nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Infolge der steigenden Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) entschlossen, die Besuchsmöglichkeiten bei stationären Patienten weiter einzuschränken, um Patienten, Mitarbeiter und Besucher zu schützen. Ab Mittwoch, 24. März 2021, sind Besuche nur noch in Ausnahmefällen möglich.
Derzeit steigen die Inzidenzwerte in Regensburg und der Region Ostbayern wieder stark an. Dabei wird vor allem die aggressive britische Coronavirus-Variante B1.1.7 immer häufiger nachgewiesen. Das Uniklinikum Regensburg hat sich deshalb entschlossen, seine Besuchsregelungen weiter einzuschränken und Besuche bei stationären Patienten nur noch bei Vorliegen dringender medizinischer Gründe zu erlauben. „Uns ist bewusst, dass dieser Schritt für viele Patienten weitere Einschränkungen bedeutet. Wir müssen aber alles daran setzen, um Ansteckungen – gerade auch mit den weitaus aggressiveren Mutanten des Coronavirus – zu vermeiden“, so Professor Dr. Oliver Kölbl, Ärztlicher Direktor des UKR.
Besuche nur noch in dringenden medizinischen Situationen erlaubt
Besuche bei stationären Patienten im UKR können weiterhin täglich zwischen 13 Uhr und 18 Uhr erfolgen. Allerdings gilt dies nur noch für besondere Situationen, in denen die behandelnden Ärzte eine medizinische Dringlichkeit bestätigen und Besuche beim betreffenden Patienten explizit genehmigen.
Grundsätzlich werden alle Besucher im UKR mit persönlichen Daten erfasst, um eventuelle Infektionsketten nachvollziehen zu können. Das Meldeformular ist für jeden Besuch erneut auszufüllen.
Es werden nur Besucher im UKR zugelassen, die keine Krankheitszeichen wie Husten oder Schnupfen mit Fieber aufweisen und die in den zwei Wochen vor dem Besuch keinen ungeschützten Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten.
Begleitpersonen nur in dringlichen Fällen
Zugleich weist das UKR darauf hin, dass Personen, die Patienten zu ambulanten oder stationären Terminen ins Klinikum begleiten, nur dann erlaubt sind, wenn der Patient dringlich auf Hilfe angewiesen ist. In derartigen Fällen kann momentan nur eine Begleitperson genehmigt werden. Begleitpersonen müssen sich im UKR mit dem entsprechenden Meldebogen registrieren und ebenfalls alle Hygienevorgaben einhalten.
Hygienevorschriften einhalten
Die Besucher müssen sich an die Hygienevorgaben des UKR halten: Ab dem Betreten des Klinikums muss für die gesamte Aufenthaltsdauer im UKR eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung oder FFP2-Maske (ohne Ventil) getragen werden. Beim Betreten und Verlassen des Gebäudes und der Station ist eine gründliche Händedesinfektion vorzunehmen. Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
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