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Schuhgeschäfte in Bayern dürfen ab sofort wieder öffnen. Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gehören Schuhe zur Grundversorgung. 

Schuhgeschäfte in Bayern dürfen ab diesen Donnerstag wieder öffnen. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Nach Auffassung des Gerichts gehören „Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften“. Aus diesem Grund sei auch eine Öffnung mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 100 erlaubt.

Zur Begründung des Urteils verwies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof darauf, dass Schuhgeschäfte für die Versorgung der Bevölkerung eine vergleichbar gewichtige Bedeutung hätten, wie etwa auch Buchhandlungen, Geschäfte für Babybedarf, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros. Diese Geschäfte seien ebenfalls geöffnet.
Bildquelle: Kamerafoto / filterVERLAG |

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