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Im Freistaat werden weitere Corona-Maßnahmen gelockert. Das hat das bayerische Kabinett beschlossen. Welche Bereiche konkret davon betroffen sind, lesen Sie hier.

Das bayerische Kabinett hat am Dienstag weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen beschlossen. Hintergrund die weiterhin sinkenden Infektionszahlen in Bayern und Deutschland. Im Freistaat liegt die 7-Tages-Inzidenz seit Freitag wieder unter 100. Auch steigt die Impfquote immer weiter an. 38 Prozent der Bevölkerung haben in Bayern bereits eine Erstimpfung erhalten. Mehr als jeder Zehnte wurde vollständig geimpft, so das Staatsministerium.

Kitas

Ab dem 25. Mai 2021 wird die Betreuung von Vorschulkindern in Kitas bis zu einer 7-Tage-lnzidenz von 165 im (eingeschränkten) Regelbetrieb zugelassen. Ab dem 7. Juni 2021, nach den Pfingstferien, wird der Wert der 7-Tage-lnzidenz für die Schließung von Kitas auf 165 festgelegt. Bei einer 7-Tagesinzidenz zwischen 50 und 165 findet eingeschränkter Regelbetrieb, bei einer 7-Tagesinzidenz bis 50 findet normaler Regelbetrieb statt.

Schulen

Analog zu Kitas findet nach den Pfingstferien in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 50 an allen Schularten Präsenzunterricht ohne Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen an allen Schularten statt. Für Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 gilt nach den Pfingstferien auf dem gesamten Schulgelände einschließlich Unterrichtsraum Maskenpflicht.

Kultur

Ab Freitag, 21. Mai, sind Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze) bei einer Inzidenz unter 100 erlaubt. Für die Besucher gilt eine Testpflicht. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 50.  

Freibäder

Ab Freitag, 21. Mai 2021, können Freibäder bei einer Inzidenz unter 100 öffnen. Voraussetzung ist das Einhalten der geltenden Hygieneregeln wie Abstandswahrung oder Personenbeschränkung, ein Termin und ein negativer Test. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.

Sportveranstaltungen

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 100 werden ab Freitag, 21. Mai 2021, bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien zugelassen. Das heißt, mit Testpflicht, festen Plätzen und maximal 250 Zuschauern. Die Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.

Fitnessstudios

Fitnessstudios dürfen ab Freitag, 21. Mai 2021, in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 100 für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist ein negativer Test der Besucher und die Beachtung der Hygienemaßnahmen wie Abstandspflicht und FFP2-Maskenpflicht außer beim Sport selbst. Diese Testpflicht entfällt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen 7-Tages-Inzidenz unter 50.

Messen

Bei einer anhaltend günstigen Entwicklung des Infektionsgeschehens sollen spätestens zum 1. September auch Messen wieder möglich sein. Die tatsächliche Durchführung von Messen hänge dabei vom weiteren Verlauf des Pandemiegeschehens ab, so das Staatsministerium.
Bildquelle: pixabay.com |

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