Das bayerische Kabinett hat die Krankenhaus-Ampel überarbeitet – ab dem Wochenende könnten im gesamten Freistaat daher bereits strengere Corona-Maßnahmen gelten. So müsste vielerorts wieder eine FFP2-Maske getragen werden, aus 3G würde 3G plus, aus 3G plus 2G.
Die Krankenhausampel steht bisher auf Grün. Bayerns Kabinett hat aber am Mittwoch, den 03. November aufgrund der zuletzt deutlich gestiegenen Corona-Zahlen neue Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beschlossen. Diese gelten bereits ab Samstag, den 06. Dezember. Die sogenannte Krankenhaus-Ampel schaltet nun bereits dann auf Gelb, wenn landesweit mehr als 450 Intensivbetten in Bayern mit Corona-Infizierten belegt sind.
Wo gelten bereits verschärfte Corona-Regeln?
Im Regierungsbezirk Niederbayern gelten bereits verschärfte Corona-Regeln. Diese sind bereits am Mittwoch, den 03. November in Kraft getreten. Hier gilt bereits:
- In allen Bereichen, in denen bisher eine medizinische Maske getragen werden musste, wird die FFP2-Maske zur Pflicht. Dies gilt etwa in Supermärkten, im Einzelhandel, im ÖPNV und in Freizeiteinrichtungen.
- Die Zugangsregelungen werden verschärft. Wo bisher 3G plus gilt, ist künftig 2G vorgeschrieben. So ist etwa in Diskotheken und Clubs der Eintritt nur noch für geimpfte und genesene Personen möglich.
- Die Quarantänedauer für enge Kontaktpersonen beträgt zehn Tage. Eine vorherige Freitestung ist nicht möglich.
Bayernweit neue Maßnahmen ab Samstag
Ab Samstag steht die Ampel bayernweit auf Gelb, was zu strengeren Maßnahmen führt. Zudem werden auch die Ampel-Stufen um eine Intensivbettenkomponente erweitert.
Neue Regelungen für den Schulunterricht
Das bedeutet auch die Rückkehr zur Maskenpflicht in Schulen – Masken müssen wieder am Platz und unabhängig vom Mindestabstand getragen werden. Hintergrund hierfür ist die hohe Inzidenz, die in der Altersgruppe der Schülerinnen und Schüler. Bei einem Infektionsfall in der Klasse werden die Teilnehmer dieser Klasse künftig eine Woche lang an jedem Schultag getestet.
Einführung einer Hotspot-Regelung
Angesichts des unterschiedlichen Infektionsgeschehens in den Regionen Bayerns kommt es zudem zur Einführung einer regionalen Hotspotregelung:
Als Hotspots gelten in Bayern künftig Landkreise, in denen zum einen die 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wurde und zum anderen mindestens 80 Prozent der Intensivbetten ausgelastet sind. Gilt ein Landkreis als Hotspot, springt die Ampel in den betroffenen Landkreisen automatisch auf Rot – unabhängig von der bayernweit gültigen Ampel.
Der Status als „Hotspot“ endet wieder, sobald nach Feststellung der Kreisverwaltungsbehörde ein Parameter drei Tage lang unter den genannten Werten liegt.
Krankenhausampel erweitert
Die Krankenhausampel wird bei einer landesweiten Überlastung des Gesundheitswesens um eine Intensivbettenkomponente erweitert.
Gelbe Ampel – was ist neu?
Die gelbe Stufe gilt wie bisher, sobald in den vergangenen sieben Tagen landesweit mehr als 1.200 COVID 19-Patienten in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen wurden. Neu ist ab Samstag aber, dass die gelbe Stufe auch greift, wenn in Bayern mehr als 450 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sind. Aktuell sind 512 Betten belegt – daher ist eine bayernweite Verschärfung der Schutzmaßnahmen ab dem Wochenende wahrscheinlich.
Gelbe Ampel: 3G plus und vereinzelt 2G
- Als Maskenstandard gilt wieder die FFP2-Maske statt einer medizinischen Gesichtsmaske. Eine Ausnahme bilden hier die Schulen sowie Kinder und Jugendliche. Diese tragen medizinische Masken und in der Grundschule werden Stoffmasken getragen.
- Überall, wo bisher die 3G-Regel galt (also Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete), wird bei der gelben Ampelstufe auf 3G plus verschärft. Das bedeutet für Ungeimpfte, dass ein negativer Schnelltest nicht mehr ausreicht, sondern ein negativer PCR-Test vorgelegt werden muss.
- Es gibt also anders als bei freiwilligen 3G plus keine Erleichterungen etwa für Maske, Abstand oder Personenobergrenzen. Ausgenommen werden hier die Hochschulen sowie außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive – hier gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
- Für Clubs, Diskotheken, Bordelle oder ähnliches gilt bei Stufe Gelb verpflichtendes 2G. In Pflegeeinrichtungen kann eine Testpflicht für Personal und Besucher eingeführt werden.
Was gilt, wenn die Ampel auf Rot springt?
- Die rote Stufe gilt, sobald landesweit mehr als 600 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sind. In diesem Fall gelten nachfolgend aufgeführte Regelungen:
- Im Falle einer roten Ampel wird aus 3G dann 2G. Das heißt, der Zutritt zu bestimmten Veranstaltungen ist nur noch Geimpften und Genesenen erlaubt. Ausgenommen von der 2G-Regelung werden Gaststätten, Hotels und körpernahe Dienstleistungen. Hier bleibt es bei 3G plus. In Hochschulen gilt weiterhin die Zugangsmöglichkeit auch mit Schnelltest (3G).
- In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten, die während der Arbeit Kontakt zu anderen betriebszugehörigen oder -fremden Personen haben, gilt die Zugangsregelung „3G“, das heißt, dass zwei Mal pro Woche ein Schnelltest zu machen ist. Ausgenommen ist der Handel und der ÖPNV.
Strengere Kontrollen angekündigt
Dem Kabinett zufolge soll die Umsetzung der Maßnahme stärker als bisher kontrolliert werden. Dies gilt insbesondere für die Beachtung der 3G-, 3G- plus- und 2G-Maßnahmen durch Veranstalter, Betreiber, Anbieter und Gastronomen. Hierzu werden Schwerpunkt- und Stichprobenkontrollen durchgeführt und Verstöße konsequent geahndet.
Weiterer Lockdown dank Impfungen ausgeschlossen
Die bayerische Staatsregierung betont noch einmal, dass sie es denen, die sich impfen lassen, verdanken würden, dass die Situation trotz des hohen Infektionsgeschehens nicht so dramatisch sei wie noch vor einem Jahr und dass ein erneuter Lockdown ausgeschlossen werden könne.
Intensivstationen an Belastungsgrenze: 90 Prozent Ungeimpfte
Die Intensivstationen insbesondere in Südostoberbayern sind an der Belastungsgrenze. Die in Krankenhäusern versorgten COVID 19-Patienten sind zu rund 90 Prozent ungeimpft. Das zeigt: Impfen wirkt!
Erneuter Appell für Impfung
Die bayerische Staatsregierung appelliert die Bevölkerung eindringlich, sich impfen zu lassen. Die Impfung schütze vor schweren und tödlichen Verläufen und ist ausschlaggebend, um den Verlauf des Pandemiegeschehens positiv zu beeinflussen.
Bayerische Staatsregierung / RNRed