Mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 169 Litern ist Kaffee das beliebteste Heißgetränk der Deutschen. Doch nicht nur heute erfreut sich der Kaffee seiner Beliebtheit. Bereits im 18. Jahrhundert war Kaffee ein nachgefragtes Genussmittel. Der Kaffeekonsum stieg im 18. Jahrhundert so stark an, dass die private Einfuhr von Kaffee verboten wurde.
Mit einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 169 Litern ist Kaffee das beliebteste Heißgetränk. Die deutsche Zollverwaltung erhebt jährlich rund eine Milliarde Euro Kaffeesteuer. Das trägt dazu bei, staatliche Leistungen im gesamtgesellschaftlichen Interesse weiterhin aufrechterhalten zu können.
Die Kaffeesteuer – eine Steuer mit langer Geschichte
Im Jahr 1787 wurde das Monopol abgeschafft und der Einfuhrzoll auf Kaffee eingeführt. Dieser war bis zur Gründung des deutschen Reiches 1871 eine der größten Einnahmequellen der deutschen Staaten. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges gelang es jedoch nicht, neue Kaffeezollsätze festzulegen. Daher wurde aus dem Einfuhrzoll eine Verbrauchsteuer, wie wir sie heute kennen. Seit 1949 fließen die Steuereinnahmen der Kaffeesteuer dem Bund zu.
Zu den Verbrauchsteuern gehören neben der Kaffeesteuer auch die Alkoholsteuer, die Biersteuer, die Schaumwein-/Zwischenerzeugnissteuer, Energie- und Stromsteuer sowie die Tabaksteuer. Im Jahr 2023 nahm der Zoll rund 62,4 Milliarden Euro Verbrauchsteuern ein. Dies entspricht etwa 40% aller vom Zoll im vergangenen Jahr erhobenen Abgaben in Höhe von rund 158 Milliarden Euro. Das Aufkommen der Verbrauchsteuern fließt fast ausschließlich dem Bund zu und ermöglicht wichtige Zukunftsinvestitionen in Bildung, Familie, Forschung oder Infrastruktur. Auch die staatliche Bezuschussung der Renten und Sozialsysteme wird durch diese Einnahmen geleistet.
Hauptzollamt Regensburg / RNRed