Die Tafel in Regensburg darf wieder öffnen und das früher, als gedacht: Am Mittwochabend veröffentlichte die Organisation auf ihren Sozialen Netzwerken, dass sie im September wieder den Betrieb aufnehmen wird. Trotz dieser positiven Nachricht bleibt ein schockierendes Geständnis im Raum: Die ehemalige Vorsitzende der Tafel hat Spendengelder in erheblichem Umfang veruntreut.
Wie im Juni 2025 bekannt wurde, habe Jonah L., seit 2021 Vorsitzende der Regensburger Tafel, über Jahre hinweg Spendengelder der gemeinnützigen Organisation veruntreut. Der derzeit geschätzte Schaden beläuft sich auf rund 200.000 Euro. Die Konsequenz war gravierend – die Tafel musste Anfang Juni 2025 vorerst schließen. Zudem kam die Ex-Vorsitzende der Tafel in Untersuchungshaft.
Ein Geständnis, das schockiert
Oberstaatsanwalt Thomas Rauscher bestätigt auf Nachfrage von Regensburger Nachrichten, dass die Beschuldigte vor dem Amtsgericht Regensburg im Rahmen des Haftprüfungstermins ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. „Hierbei handelte es sich um ein sogenanntes überschießendes Geständnis, da Tatvorwürfe eingeräumt wurden, die bislang noch nicht ermittelt waren“, teilt Rauscher mit. Zuerst habe die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Unterlagen über eingehende Spenden bis zum 01.09.2023 ausgewertet, welche auf einen bisherigen Schadensbetrag von etwa 69.000 Euro hindeuteten. „Die Beschuldigte hat nunmehr eingeräumt, dass sich dieser Betrag noch auf circa 200.000 Euro erhöhen wird“, erklärt Thomas Rauscher.
Nachdem Jonah L. ein überschießendes Geständnis abgelegt hat, ist sie nach 13 Tagen aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Welches Strafmaß die Ex-Vorsitzende der Tafel nach dem Prozess erwartet, kann auch Oberstaatsanwalt Rauscher nicht genau sagen: „Nach Abschluss der Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft Regensburg über die Anklageerhebung entscheiden. Über die Art und Höhe der Strafe, muss zu gegebener Zeit ein Gericht entscheiden.“
Was ist mit dem Geld passiert?
Nun stellt sich die Frage, ob Jonah L. das Geld an die Organisation zurückzahlen muss. „Es ist davon auszugehen, dass gegen die Beschuldigte, sollte sie verurteilt werden, die sogenannte Einziehung von Wertersatz angeordnet wird, sie das Geld also zurückzahlen muss. Alternativ kann der geschädigte Verein zivilrechtlich die Rückzahlung verlangen“, erklärt Rauscher. Ob die Beschuldigte hierzu wirtschaftlich in der Lage ist, sei derzeit noch unklar.
Wofür die Beschuldigte die Gelder verwendet haben soll, ist aktuell Gegenstand der Ermittlungen und darf daher – laut Oberstaatsanwalt Rauscher – nicht preisgegeben werden.
Lichtblick nach dem Skandal: Tafel eröffnet wieder
Trotz der dunklen Wolken über der Regensburger Tafel arbeiten die Mitarbeiter mit Hochdruck daran, diese wieder zu eröffnen. Mit Erfolg: Ab Montag, den 08. September, ist die Tafel Regensburg wieder für Bedürftige geöffnet. Wie gewohnt wird die Tafel ab dann wieder montags, dienstags, mittwochs und freitags für die Menschen da sein.
Sarah Solleder