Wer seine Kinder auf dem Schulweg nicht kostenfrei befördern kann, sollte die Fahrtkostenerstattung beantragen. Alle Anträge müssen vollständig mit Nachweisen eingereicht werden – eine Chance, die Familien finanziell entlastet.
Noch bis zum 31. Oktober können im Landratsamt Anträge zur Fahrtkostenerstattung gestellt werden. Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis wohnen und auf ihrem Schulweg nicht mehr kostenfrei befördert werden. Dies betrifft jene an Gymnasien, Berufsfachschulen in Vollzeit und Wirtschaftsschulen ab der Jahrgangsstufe elf, Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie die im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen.
Anträge zur Fahrtkostenerstattung
Die Anträge, die sich ausschließlich auf das zurückliegende Schuljahr 2024/2025 beziehen können, müssen zum Stichtag beim Landratsamt Regensburg (Schülerbeförderung, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg) eingegangen sein. Sie müssen vollständig ausgefüllt, von volljährigen Schülerinnen und Schülern beziehungsweise bei Minderjährigen vom Erziehungsberechtigten unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen (Fahrkarten und Schulbestätigung) abgegeben werden. Bei Online-Tickets wird die Rechnung oder der Kontoauszug über die Zahlung der Tickets als Nachweis benötigt. Das Formular „Antrag auf Fahrtkostenerstattung“ ist auf der Homepage des Landkreises Regensburg hinterlegt (Bürgerservice/Bildung und Arbeit/Schülerbeförderung/Formulare).
Erstattungsfähige Fahrten
Alle Fahrten zum Pflicht- und Wahlpflichtunterricht zur nächstgelegenen Schule sowie zu Prüfungen, soweit die Schule dies bestätigt. Vorzulegen sind dabei mit dem Erstattungsantrag alle im Laufe des Jahres gesammelten Originalfahrkarten für die verkehrsüblich günstigsten Strecken. Erstattungsfähig sind nur die Kosten des günstigsten Tarifs. Das zuständige Sachgebiet L41 im Landratsamt weist auf die kostengünstigen 365-Euro-Tickets im RVV- und VGN-Verbundraum sowie auf das Deutschlandticket mit Kosten von 38 Euro monatlich als ermäßigte Version und 58 Euro monatlich für die reguläre Version hin. Verlorengegangene oder fehlende Fahrkarten können bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. Über Ausnahmen, etwa notwendige Fahrten mit dem Privatauto oder Änderungen der persönlichen Situation, informiert das Landratsamt unter www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/bildung-arbeit/schuelerbefoerderung
Landkreis Regensburg