Die REWAG hat gegen ihre ehemaligen Vorstände Dr. Torsten Briegel und Bernhard Büllmann Klage wegen mutmaßlicher Pflichtverletzungen im Energiehandel eingereicht. Der Aufsichtsrat fordert über 18 Millionen Euro Schadenersatz – die Verhandlung startet Ende Oktober vor dem Landgericht Regensburg.
Der Energieversorger REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgungs AG & Co. KG führt – vertreten durch den Aufsichtsrat – seit 11.07.2024 gegen seine beiden ehemaligen Vorstände Dr. Torsten Briegel (Vorstandsvorsitzender) und Bernhard Büllmann einen Schadensersatzprozess wegen Organhaftung vor dem Landgericht Regensburg (Az.: 1 HK O 1277/24). Nach umfassender Prüfung sind verschiedene gravierende Pflichtverletzungen der ehemaligen Vorstände im Zusammenhang mit dem Energiehandel während deren Amtszeiten die Ursache für entstandene Schäden in Höhe von über 18 Millionen Euro.
Millionenschaden im Energiehandel: Aufsichtsrat reagiert auf Pflichtverletzungen
Ende Februar 2022 informierten die damaligen Vorstände den Aufsichtsrat der REWAG in einer eigens dafür einberufenen Sondersitzung des Aufsichtsrates erstmals über erhebliche Verluste im zweistelligen Millionenbereich im Zusammenhang mit der Energiebeschaffung. Den Stein ins Rollen brachte ein vom damaligen Vorstandsvorsitzenden in Auftrag gegebenes Gutachten der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die operative Umsetzung des bestehenden Richtlinien-Rahmenwerks und die Einhaltung von Standards („Best Practice“), welches, wie sich herausstellte, den Vorstand gravierend belastete und zahlreiche, dem Aufsichtsrat bis dahin unbekannte Risiken und Versäumnisse enthielt. Die Berichterstattung an den Aufsichtsrat führte zu einem tiefgreifenden Vertrauensverlust und machte eine umgehende und umfassende Aufklärung des Sachverhaltes erforderlich.
Vor diesem Hintergrund beauftragte der Aufsichtsrat nach weiterer Sachverhaltsaufklärung die Rechtsanwaltskanzlei Kantenwein Spatscheck Widmayer van Bevern & Partner (München) und die ökonomischen Gutachter der Frontier Economics Ltd. (Köln) mit der Prüfung der Sachund Rechtslage, insbesondere mit der Überprüfung der unter der Leitung der ehemaligen Vorstände selbst ermittelten und dem Aufsichtsrat im Februar und März 2022 berichteten Schäden.
Der Aufsichtsrat der REWAG ist insofern nach dem Aktiengesetz verpflichtet, die Geschäftsführung zu überwachen, bei Verdachtsmomenten mögliche Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegenüber den Vorständen sorgfältig zu prüfen und diese erforderlichenfalls durchzusetzen. Im Rahmen der Untersuchungen wurden von den juristischen und ökonomischen Beratern insgesamt sieben Schadenskomplexe identifiziert, die zu einem finanziellen Gesamtschaden von über 18 Millionen Euro geführt haben. Beide Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass zahlreiche schwerwiegende und schuldhafte Pflichtverletzungen der ehemaligen Vorstände vorliegen. Die klare Empfehlung gegenüber dem Aufsichtsrat war deshalb, die begründeten Schadensersatzansprüche gegenüber den ehemaligen Vorständen Dr. Briegel und Bernhard Büllmann zunächst außergerichtlich und – falls notwendig – sodann gerichtlich geltend zu machen.
Organhaftungsprozess vor dem Landgericht Regensburg
Im Zuge der außergerichtlichen Gespräche zwischen der D&O-Versicherung der beiden Vorstände und den anwaltlichen Vertretern der REWAG unterbreitete die Versicherung ein Regulierungsangebot im niedrigen einstelligen Millionenbereich. Dieses Angebot blieb jedoch nicht nur deutlich hinter dem durch die Gutachten belegten und von den ehemaligen Vorständen selbst ermittelten Gesamtschaden zurück, sondern erfolgte auch ohne nähere Begründung oder Bereitschaft zu einem inhaltlichen Austausch. Vor diesem Hintergrund sah sich der Aufsichtsrat aktienrechtlich gezwungen, Klage zu erheben, um eine angemessene und tragfähige Lösung im Interesse der REWAG herbeizuführen.
Die Klage vom 11.07.2024 vor dem Landgericht Regensburg richtet sich auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 18.260.756,00 Euro. Die Klageerwiderungen der beiden Beklagten gingen im März 2025 bei dem Gericht ein. Die erste mündliche Verhandlung in dieser Sache ist für den 28.10.2025 vor dem Landgericht Regensburg terminiert.
REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG / RNRed