Ein Taxibetrieb aus dem Stadtgebiet Regensburg hat über dreieinhalb Jahre mehrere Arbeitnehmer beschäftigt, ohne sie ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Das ergaben Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg.
Das Hauptzollamt Regensburg deckte Schwarzlohnzahlungen in einem Regensburger Taxibetrieb auf. Die Löhne wurden teilweise oder vollständig schwarz ausgezahlt. Die Unternehmerin führte keine Sozialversicherungsbeiträge ab und sparte so rund 100.000 Euro ein.
Unternehmerin zu 17 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt
Das Amtsgericht Regensburg verurteilte die Frau zu 17 Monaten Freiheitsstrafe. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich erhielt sie ein Tätigkeitsverbot nach den Vorgaben des GmbH-Gesetzes und des Aktiengesetzes. Außerdem erfolgt eine Eintragung in das Gewerbezentralregister.
„Ein Tätigkeitsverbot und die Eintragung in das Gewerbezentralregister sind klare Signale: Wer seine Pflichten verletzt, kann kein Unternehmen mehr führen und verliert an gewerberechtlicher Zuverlässigkeit.“, erklärt René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg.
Hauptzollamt Regensburg / RNRed