Der Kreistag präsentierte im Dezember 2025 die Vorabergebnisse zur Ostumfahrung Niedertraubling. Ziel ist es, auf einer fundierten fachlichen Grundlage zu prüfen, wie die stark belastete Verkehrssituation im Bereich der Staatsstraße 2615 (St 2615) und der Knotenpunkte im Raum Obertraubling/Niedertraubling künftig verbessert werden kann.
In seiner Sitzung am Montag, den 08. Dezember 2025, hat sich der Kreistag ausführlich über den aktuellen Sachstand zur Ostumfahrung Niedertraubling informiert. Im Mittelpunkt standen die Vorabergebnisse einer aktualisierten und erweiterten Verkehrsuntersuchung, die der Landkreis gemeinsam mit der Gemeinde Obertraubling in Auftrag gegeben hat. Die Untersuchung wird vom Büro pb consult GmbH (Nürnberg/Regensburg) durchgeführt. Parallel dazu ließ das Staatliche Bauamt Regensburg durch die BBI Ingenieure GmbH (Landshut) eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau der St 2615 im Bestand erarbeiten. Beide Studien sind weit fortgeschritten, ergänzen sich gegenseitig und bilden die Grundlage für weitere Entscheidungen auf Ebene von Landkreis, Gemeinde und Freistaat.
Ausgangspunkt des Projekts ist die seit Jahren hohe Verkehrsbelastung im Untersuchungsraum. Bereits 2012 schlossen die Gemeinde Obertraubling und der Freistaat Bayern eine Sonderbaulastvereinbarung zur Ostumfahrung Niedertraubling. 2013 folgte eine Planungsvereinbarung zwischen Gemeinde Obertraubling und dem Landkreis Regensburg. Der Landkreis beteiligt sich zu 60 Prozent an den Aufwendungen der Gemeinde und unterstützt die Planung. Aktuell befindet sich die Maßnahme in der Vorplanung (HOAI-Phase 2).
Die Vorabergebnisse auf einen Blick
Prognose: Verkehr nimmt weiter zu
Das Landesverkehrsmodell des Freistaats Bayern prognostiziert im Bereich der St 2615 bis 2037 eine weitere Zunahme des Verkehrs. Auf Höhe der Bahnbrücke werden dann rund 23.000 Kfz pro Tag (24 h) erwartet – etwa sieben Prozent mehr als 2024. Ohne zusätzliche Maßnahmen („Prognosenullfall“) wird die Leistungsfähigkeit des südlichen Knotenpunkts („Kreuz des Südens“) kritisch bewertet: In der Morgenspitze mit der Qualitätsstufe E, in der Nachmittagsspitze mit F. Dies bedeutet sehr lange Wartezeiten; nachmittags wäre die Funktionsfähigkeit des Knotens nach derzeitigem Stand sogar nicht mehr gegeben.
Ausbau der St 2615 im Bestand: Null-Plus- und Null-Plus-Plus-Varianten
Im Zuge des DB-Projekts „Mehrgleisiger Ausbau Regensburg – Obertraubling“ (MARO) muss die Brücke der St 2615 über die Bahn neu gebaut werden. Vor diesem Hintergrund wurden Varianten eines Ausbaus der St 2615 im Bestand geprüft – dies ist unter anderem eine Kernforderung der Bürgerinitiative „Bündnis Beste Böden Bayerns“.
Untersuchng von mehrere Ausbauvarianten
Höhengleiche Knotenpunktlösungen (Null-Plus):
Nur der Planfall 4F+ mit zwei Geradeausspuren und zusätzlichen Abbiegespuren im Bereich St 2615/St 2111 erreicht eine ausreichende Qualitätsstufe D. Die geschätzten Kosten liegen mit rund 48,9 Mio. Euro in der Größenordnung einer Ostumfahrung Niedertraubling mit Stich (47,7 Mio. Euro).
Höhenfreie Knotenlösungen (Null-Plus-Plus):
Werden die Knotenpunkte St 2615/St 2145 und St 2615/St 2111/R 20 höhenfrei gestaltet, erreichen sie zu den Spitzenzeiten die Qualitätsstufe A. Die Kosten liegen allerdings bei über 70 Mio. Euro und damit deutlich über denen einer Ostumfahrung mit Stich.
Ein Ausbau im Bestand führt darüber hinaus zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen im Bereich der Bahnbrücke:
– rund +10 Prozent auf etwa 25.400 Kfz/24 h bei höhengleichen Knoten,
– +18 Prozent und mehr auf über 27.000 Kfz/24 h) bei höhenfreien Lösungen.
Zwar könnte die Regensburger Straße in Obertraubling um mehr als 10 Prozent entlastet werden, jedoch würden die übergeordneten Projektziele – Entlastung der Ortslagen, bessere Verkehrslenkung, Verringerung von Lärm und Emissionen – nur teilweise erreicht. Hinzu kommt: Der Freistaat Bayern lehnt als Straßenbaulastträger eine Verbreiterung des Straßenquerschnitts auf der Brücke der St 2615 in Obertraubling aus Kostengründen strikt ab und wird im Rahmen des DB-Projekts kein Verlangen auf einen mehrstreifigen Ausbau stellen.
Ostumfahrung Niedertraubling: Varianten mit und ohne Stich
Die Ostumfahrung Niedertraubling mit Stich ist zusammen mit der Ortsumfahrung Mangolding im Ausbauplan für Staatsstraßen enthalten. Die Ostumfahrung selbst ist in kommunaler Sonderbaulast (Gemeinde Obertraubling) zu planen und zu bauen; die Ortsumfahrung Mangolding als Folgeprojekt übernimmt der Freistaat.
Die Verkehrsuntersuchung betrachtet zwei Hauptrouten:
Ostumfahrung Niedertraubling ohne Stich (einschließlich Ortsumfahrung Mangolding) zur Südumgehung Neutraubling
– Verkehrsbelastung auf der Ostumfahrung: ca. 16.300 Kfz/24 h
– „Kreuz des Südens“: Qualitätsstufe D morgens und nachmittags
– Nördlicher Knoten: C morgens, D nachmittags
Die Abbiegebeziehungen von und nach Neutraubling bleiben konfliktanfällig. Bereits eine frühere Untersuchung (2019) wies auf zu erwartende Staus an der Einmündung zur B 15 bei der Realschule Neutraubling hin.
Entlastungen gegenüber dem Prognosenullfall:
Regensburger Straße Obertraubling: – 1.900 Kfz/24h
St 2615 (alt) bei Obertraubling: – 10.400 Kfz/24h
Kreisstraße R 5: – bis zu 1.500 Kfz/24h
GVS Mintraching – Neutraubling: – 900 Kfz/24h
Auf der St 2145 (Walhallastraße) wäre eine leichte Zunahme zu erwarten.
Insgesamt hat die Ostumfahrung ohne Stich eine vergleichsweise geringe Verkehrslenkungsfunktion.
Ostumfahrung Niedertraubling mit Stich zur Südumgehung Neutraubling (Ausbauplanvariante)
– Verkehrsbelastung Ostumfahrung: rund 19.200 Kfz/24 h
– Davon nutzen ca. 8.500 Kfz/24h den Stich nach Neutraubling
– Nördlicher Knoten: Qualitätsstufe B (morgens und nachmittags)
– „Kreuz des Südens“: D
Die Entlastungseffekte sind deutlich höher:
Regensburger Straße Obertraubling: – 2.400 Kfz/24 h (rund 18 Prozent)
St 2615 (alt) bei Obertraubling: – 11.500 Kfz/24 h (rund 50 Prozent)
Kreisstraße R 5: – bis zu 2.500 Kfz/24 h
GVS Mintraching – Neutraubling: – 1.500 Kfz/24 h
Eine Ostumfahrung mit Stich hat eine erkennbare Verkehrslenkungsfunktion und erfüllt die definierten Projektziele.
Beschlusslage in Obertraubling und weitere Schritte
Der Gemeinderat Obertraubling hat vor diesem Hintergrund am 13. Oktober 2025 beschlossen, die Planungen für eine Ostumfahrung Niedertraubling mit Stich in kommunaler Sonderbaulast fortzuführen und die Sonderbaulastvereinbarung entsprechend anzupassen. Eine zeitnahe Verbesserung der Verkehrssituation – insbesondere am „Kreuz des Südens“ – ist nach heutigem Kenntnisstand nur mit dieser Lösung realistisch.
Hintergrund: Rückblick und Projektziele der OUN
Die Ostumfahrung Niedertraubling war ursprünglich dreigeteilt:
a. Neubau der Kreisstraße R 30 neu in Baulast des Landkreises,
b. Verlegung der St 2111 um Niedertraubling herum (Sonderbaulast Gemeinde),
c. „Stich“ zur Südumgehung Neutraubling (Gemeindeverbindungsstraße Obertraubling).
Nach Abstufung der B 15 alt zur Staatsstraße und Übergang der Baulast auf den Freistaat wird die Ostumfahrung künftig vollständig als St 2615 in Sonderbaulast der Gemeinde Obertraubling geführt.
Mit der Ostumfahrung sollen unter anderem erreicht werden:
- Verringerung der Trennwirkung zwischen Obertraubling und Niedertraubling
- Verringerung der Lärm- und Abgasbelastung für die Menschen in Ober-/ Niedertraubling
- Lückenschluss zwischen R 30 nördlich Köfering und der St 2111 östlich Niedertraubling
- In Verbindung mit der zur Entlastung vom Durchgangsverkehr aus Niedertraubling heraus verlegten St 2111
- durchgehende Verkehrsführung aus dem Raum Thalmassing – Köfering – Alteglofsheim um Niedertraubling herum nach Obertraubling
- Verbesserte direkte Verkehrsanbindung des östlichen und südlichen Landkreises an Neutraubling (insb. für Arbeitnehmer und Kunden) sowie an Regensburg und Obertraubling
- gestreckte und flüssige Verkehrsführung, um einen durchgehenden Verkehrsfluss in Richtung Neutraubling und Regensburg entstehen zu lassen
- Beseitigung der Engpässe an den Kreuzungen B 15/ St 2111/ R 12 sowie B 15/ St 2145
- Erhalt der Entwicklungsmöglichkeiten für Wohnbau und Gewerbe in Obertraubling, Niedertraubling, Neutraubling und Köfering
- Entwicklung ÖPNV
- Entwicklung von Geh- und Radwegbeziehungen
Landkreis Regensburg / RNRed