Die Bundespolizei zieht Bilanz zum Mitführverbot gefährlicher Gegenstände am Hauptbahnhof Regensburg. Von Ende November bis Anfang Januar wurden zahlreiche Kontrollen durchgeführt, Waffen sichergestellt und mehrere Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen die Allgemeinverfügung eingeleitet.
Für den Zeitraum vom 28. November 2025 bis zum Sonntag, den 04. Januar 2026, hatte die Bundespolizei am Hauptbahnhof Regensburg eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen untersagte. Das Bundespolizeirevier Regensburg leitete insgesamt gegen zehn Personen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten ein. 13 Personen führten gefährliche Gegenstände mit sich, die nicht vom gesetzlichen Waffenverbot erfasst waren, allerdings einen Verstoß gegen die Allgemeinverfügung darstellten.
Die Bundespolizeidirektion München hatte für den Zeitraum vom 28. November 2025, 06:00 Uhr bis zum 4. Januar 2026, 24:00 Uhr Allgemeinverfügungen für mehrere bayerische Hauptbahnhöfe erlassen, darunter auch für den Hauptbahnhof Regensburg.
Die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von Waffen am Hauptbahnhof Regensburg galt für solche gefährlichen Gegenstände, die nicht ohnehin nach dem Waffengesetz verboten waren.
Ziel der Allgemeinverfügung war es, die Sicherheit des erhöhten Reiseverkehrs zur Vorweihnachtszeit und um den Jahreswechsel zu erhöhen.
35 Waffen wurden sichergestellt
Das Bundespolizeirevier Regensburg hat im oben genannten Zeitraum insgesamt 35 Waffen und gefährliche Gegenstände aus dem Verkehr gezogen, darunter eine Schreckschusspistole, einen Schlagring, fünf Einhandmesser, zwölf sonstige Messer, vier Tierabwehrsprays und drei Reizstoffsprühgeräte.
Dabei stellten die Beamten insgesamt drei verbotene Waffen sicher. In sechs Fällen leitete das Bundespolizeirevier Regensburg Ermittlungen wegen des Verdachts einer Ordnungswidrigkeit nach dem Waffengesetz ein. Zudem zeigten die Bundespolizisten zwei Frauen und einen Mann wegen des Diebstahls mit Waffen an.
Am 28. November 2025 kontrollierten die Bundespolizisten in der Bahnhofshalle einen 22-jährigen Mann. In seiner Jackeninnentaschen entdeckten die Beamten griffbereit eine Schreckschusspistole Kaliber neun Millimeter. Der 22-Jährige gab an, dass er die Waffe zum Zwecke der Selbstverteidigung mit sich trage. Die Bundespolizisten stellten die verbotene Waffe sicher. Das Bundespolizeirevier ermittelt wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestatteten die Beamten dem Mann die Weiterreise.
Am Tag vor Heilig Abend, den 23. Dezember 2025, erwischten die Beamten am Haupteingang einen 15-jährigen Iraker, der aus seiner Asylunterkunft ausgebüxt war. In der Jackentasche fanden die Bundespolizisten eine schwarze Plastikwaffe, die einer echten Pistole realistisch nachempfunden war. Die Beamten stellten die Anscheinswaffe sicher und leiteten Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Nach Rücksprache mit der Asylunterkunft gestatteten die Beamten dem notorischen Ausreißer die Weiterreise.
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / RNRed