Nach dem Sexualdelikt in der Weingasse in Regensburg Anfang Januar dauern die Ermittlungen der Kriminalpolizei Regensburg weiterhin an. Zur weiteren Aufklärung der Tat wurde eine öffentliche Belohnung in Höhe von 3.000 Euro ausgelobt.
Am Freitag, den 02. Januar 2026, gegen 02:30 Uhr, wurde eine 43-jährige Frau in der Weingasse in Regensburg von zwei bislang unbekannten Männern angesprochen, festgehalten und sexuell angegangen. Die unbekannten Täter versuchten, die Frau zu vergewaltigen. Die Frau wurde dabei durch Faustschläge unter anderem im Gesichtsbereich verletzt. Aufgrund ihrer massiven Gegenwehr, durch die einer der beiden Täter eine blutende Gesichtsverletzung davontrug, ließen die Männer von ihr ab und flüchteten in unbekannte Richtung. Im Rahmen der weiterführenden Ermittlungen wurden die zunächst festgenommenen Tatverdächtigen durch die Auswertung der gesicherten Spuren entlastet. Die kriminaltechnische Untersuchung ergab, dass die tatrelevanten DNA-Spuren nicht von den beiden Männern stammten. Infolgedessen wurden die gegen sie erlassenen Haftbefehle aufgehoben. Die Kriminalpolizei Regensburg geht seither von zwei bislang unbekannten Tätern aus.
Täterbeschreibung
Beschreibung:
- ca. 30 Jahre alt
- schlanke Statur
- einer mit einem schwarzen kurzen Vollbart
- nordafrikanisches Aussehen
- Deutsche Sprache mit ausländischem Akzent
- Sonstiges: Laut einer Zeugenaussage hielten sich die Männer wenige Minuten vor der Tat, gegen 02:00 Uhr, im Bereich der Roten-Hahnen-Gasse auf.
Zeugen werden dringend gesucht
Die Belohnung ist ausgesetzt für sachdienliche Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung eines oder beider bislang unbekannten Täter führen.
Die Ermittler bitten die Bevölkerung insbesondere um Hinweise zu folgenden Fragen:
- Wer kann Angaben zu den flüchtigen Tatverdächtigen machen?
- Wem ist in der Tatnacht ein Mann mit einer blutenden Gesichtsverletzung aufgefallen?
- Wer kann Beobachtungen zum Tatablauf in der Weingasse - Nähe Haidplatz - machen?
- Die Belohnung wird ausschließlich für Hinweise gewährt, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung eines Tatverdächtigen führen.
- Die Zuerkennung und Verteilung der Belohnung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.
- Die Auslobung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen. Sie gilt nicht für Amtsträger, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.
Polizeipräsidium Oberpfalz / RNRed