Die Beamtinnen und Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) führten im Jahr 2025 insgesamt 746 Arbeitgeberprüfungen durch. Dabei wurden 7.878 Personenprüfungen vorgenommen. Die Prüfungen erstreckten sich über verschiedenste Branchen.
Im Rahmen ihrer Prüf- und Ermittlungstätigkeit leitete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Regensburg 1.319 Strafverfahren, sowie 1.066 Ordnungswidrigkeitsverfahren, ein.
Gerichtsentscheidungen und Sanktionen
Die Grundlage der Ermittlungen ergangenen gerichtlichen Entscheidungen führten zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt 1.086.711 Euro, sowie Freiheitsstrafen von insgesamt 27 Jahren und einem Monat.
Die Summe der festgesetzten Verwarnungs-, Bußgeld-, Erziehungs- und Verfallbeträge beläuft sich auf 897.133 Euro.
Schadenssumme von über 19 Millionen Euro
Im Jahr 2025 deckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg eine Gesamtschadenssumme von 19.184.046 Euro auf.
Diese setzt sich zusammen aus:
- 18.743.390 Euro aus Strafverfahren
- 440.656 Euro aus Ordnungswidrigkeitenverfahren
Prüfungsansatz: Qualität vor Quantität
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit verfolgt bei ihren Maßnahmen einen ganzheitlichen Prüfungsansatz. Dabei werden folgende Aspekte besonders geprüft:
- Haben Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung anmelden?
- Werden/wurden Sozialleistungen zu Unrecht bezogen?
- Besitzen ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltstitel?
- Ist die geltenden Mindestarbeitsbedingungen eingehalten?
Hauptzollamt Regensburg / RNRed