Im Rahmen des bundesweiten Aktionstags zur Bekämpfung von Hasspostings hat die Kriminalpolizei Regensburg heute gezielte Ermittlungen gegen zwei Männer im Alter von 36 und 48 Jahren durchgeführt. Ziel war es, die beiden Tatverdächtigen mit konkreten Tatvorwürfen zu konfrontieren und ihnen im Rahmen von Beschuldigtenvernehmungen die Möglichkeit zu geben, ihr Handeln zu erklären.
Die beiden relevanten Hasspostings wurden in sozialen Medien festgestellt und über zentrale Meldestellen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet. Nach einer eingehenden Prüfung der Inhalte auf mögliche Strafbarkeit wurde ein Strafverfahren eingeleitet, und die Ermittlungen an die zuständigen Behörden weitergegeben, in deren Zuständigkeitsbereich die Tatverdächtigen wohnen. Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg führte, auf Weisung der Staatsanwaltschaft Regensburg, Ermittlungen wegen der Straftatbestände des § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten) sowie des § 166 StGB (Beschimpfung von Religionsgemeinschaften) durch. Die Ermittlungen richteten sich gegen zwei Männer aus dem Stadt- und Landkreis Regensburg, die im Verdacht stehen, politisch motivierte Hasspostings veröffentlicht zu haben. Ein „Hassposting" wird hierbei als ein Beitrag definiert, der im oder über das Internet mehreren Nutzern zugänglich gemacht wird und in dessen Inhalt erkennbare Anhaltspunkte für eine gezielte Hetze oder Diskriminierung aufgrund von Vorurteilen des Täters gegenüber bestimmten Personengruppen bestehen. Dies kann etwa aufgrund der politischen Haltung, religiösen Zugehörigkeit, ethnischen Herkunft oder anderen Merkmalen geschehen.
Sind die Beiträge strafrechtlich zu bewerten?
In einem der Fälle verglich ein Tatverdächtiger eine Religionsgemeinschaft mit dem Nazi-Regime des Dritten Reiches, während im zweiten Fall ein anderer Mann in seinem Post dazu aufrief, politisch Andersdenkende mit einem Flammenwerfer zu attackieren. Einer der Männer räumte in seiner Vernehmung ein, der Verfasser des betreffenden Posts gewesen zu sein. Dem zweiten konnte der Internet-Beitrag ebenfalls zugeordnet werden, aber der Tatverdächtige äußerte sich nicht weiter dazu.
Die Ausführungen und Erklärungen der Tatverdächtigen werden nun von der Staatsanwaltschaft Regensburg abschließend bewertet. Ob und wie die Beiträge strafrechtlich zu bewerten sind, wird nach Abschluss der Ermittlungen durch die Justizbehörden entschieden. Der Strafrahmen für diese Delikte reicht von empfindlichen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Präventionstipps der Polizei
Die Polizei gibt Tipps, wie solche Postings schnellstmöglich wieder von einer Plattform verschwinden können:
- Melden Sie Hasspostings oder strafrechtlich relevante Inhalte an die zuständigen Behörden oder über die offiziellen Meldestellen in sozialen Medien.
- Achten Sie darauf, keine menschenverachtenden oder diskriminierenden Äußerungen zu verbreiten, die gegen die Rechte von anderen verstoßen.
Polizeipräsidium Oberpfalz / RNRed