Im Juni 2024 wurde eine angebliche Vergewaltigung im Regensburger Stadtsüden gemeldet. Nun hat sich diese Anschuldigung als vorgetäuscht herausgestellt. Die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft stellten das Verfahren ein und erließen gegen die Anzeigeerstatterin einen rechtskräftigen Strafbefehl.
Die im Juni 2024 gemeldete Sexualstraftat im Regensburger Stadtsüden hat sich nach intensiven Ermittlungen von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft nicht bestätigt. Es stellte sich heraus, dass die geschilderte Tat vorgetäuscht wurde. Gegen die Anzeigeerstatterin wurde zwischenzeitlich Strafbefehl erlassen. Am Abend des 05. Juni 2024 meldete eine damals 22-jährige Frau aus dem Landkreis Regensburg, auf ihrem Nachhauseweg in der Universitätsstraße in einem Gebüsch sexuell angegangen worden zu sein. Das zuständige Fachkommissariat der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg nahm den Vorfall sofort zum Anlass für umfassende Ermittlungen: Zahlreiche Zeugen wurden zur Sache vernommen und deren Aussagen geprüft, Spuren wurden gesichert und durch teils externe Stellen untersucht. Jedem hierdurch entstandenen Ermittlungsansatz wurde nachgegangen und dieser überprüft.
Anzeigeerstatterin muss drei Nettomonatsgehälter Strafe zahlen
Nach Abschluss der Untersuchungen zeigte sich, dass die Tat nachweislich nicht stattgefunden hat und die Angaben der vermeintlich Geschädigten falsch waren. Die Ermittlungen wegen des Vortäuschens einer Straftat richteten sich ab diesem Zeitpunkt gegen das vermeintliche Opfer selbst. Das Amtsgericht Regensburg erließ gegen die Anzeigeerstatterin auf Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg letztlich einen Strafbefehl über 90 Tagessätze, was drei Nettomonatsgehälter entspricht. Der Strafbefehl ist zwischenzeitlich rechtskräftig.
Ermittlungen dieser Größenordnung, die in einem Echtfall jederzeit gerechtfertigt sind, binden ein hohes Maß an personellen Ressourcen bei Polizei und Justiz und verursachen beispielsweise durch Laboruntersuchungen hohe Kosten. Nicht zu unterschätzen sind zudem die negativen Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung.
Mit dem Abschluss der Ermittlungen steht nun fest, dass im Regensburger Stadtsüden keine reale Bedrohung bestand. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei betonen, dass Hinweise auf Straftaten ernst genommen und immer einer sorgfältigen Prüfung unterzogen werden.
Polizeipräsidium Oberpfalz / RNRed