Mit einem weiteren Schwerpunkteinsatz will die Bundespolizei am Regensburger Hauptbahnhof ab morgen für mehr Sicherheit sorgen. Am Wochenende gilt daher ein temporäres Mitführverbot für Messer, Waffen und gefährliche Gegenstände. Ziel sei es, Straftaten zu verhindern und Reisende besser zu schützen.
Für den Zeitraum ab Freitag, den 29. Mai 2026, 15:00 Uhr bis zum Sonntag, den 31. Mai 2026, 03:00 Uhr erlässt die Bundespolizeidirektion München eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Regensburg. Dadurch wird in diesem Bereich das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.
Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten
Ziel des bereits dritten Schwerpunkteinsatzes im Jahr 2026 ist es, Straftaten zu verhindern, Ermittlungsverfahren bei der Feststellung strafrechtlich relevanter Sachverhalte unverzüglich einzuleiten und insbesondere das Sicherheitsgefühl der Reisenden sowie der Beschäftigten im Bahnbereich nachhaltig zu stärken.
Bundespolizisten überwachen dabei die konsequente Einhaltung der geltenden Verbote, um Reisende und Sicherheitspersonal effektiv vor entsprechenden Angriffen zu schützen. Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen werden dabei von Einsatzkräften der Bundespolizeiabteilung Deggendorf unterstützt.
Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz – Zwangsgelder festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.
Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in der Allgemeinverfügung enthalten. Diese ist auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht:
https://bundespolizei.de/aktuelles/allgemeinverfuegung/allgemeinverfuegung-der-bundespolizeidirektion-muenchen-mai
Im Geltungsbereich werden Plakate ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.
Ergänzend informiert die Bundespolizei
- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (zum Beispiel Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
- Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind, bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu Schadensvergrößerung führen.
- Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter und wer Opfer ist.
- Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / RNRed