Mit verstärkten Kontrollen hat die Bundespolizei am Regensburger Hauptbahnhof am Wochenende für mehr Sicherheit gesorgt. Dabei stellten die Beamten mehrere gefährliche Gegenstände sicher – darunter Messer, Pfefferspray und eine Schreckschusswaffe. Zudem ging den Einsatzkräften ein per Haftbefehl gesuchter Mann ins Netz.
Von Freitag, den 29. Mai, bis Sonntag, den 31. Mai, hat die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen am Hauptbahnhof Regensburg einen Schwerpunkteinsatz durchgeführt.
Die Beamten stellten zwei Reizstoffsprühgeräte, zwei Messer, eine Schreckschusswaffe mit Munition sicher.
Waffen, Pfefferspray und Haftbefehl
Die Bundespolizei hat am Wochenende an mehreren Bahnhöfen in Deutschland ihre Präsenz erhöht, um das Sicherheitsgefühl der Reisenden nachhaltig zu stärken.
Auch die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen war mit mehreren Streifen am Hauptbahnhof Regensburg im Einsatz, hierunter waren auch Beamte der Bundespolizeiabteilung.
Für den genannten Zeitraum hatte die Bundespolizei eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen für den Hauptbahnhof Regensburg erlassen.
Die Allgemeinverfügung galt für solche gefährlichen Gegenstände, die nicht ohnehin nach dem Waffengesetz verboten sind.
Am Freitagabend kontrollierten Bundespolizisten einen 16-jährigen Iraker am Hauptbahnhof. Die Beamten fanden bei dem Mann ein Reizstoffsprühgerät und stellten es sicher.
Wenig später stellten die Polizisten bei einem 31-jährigen Tunesier ein Cuttermesser sicher.
Im Rahmen des Schwerpunkteinsatzes erkannte ein Super-Recognizer am Samstag gegen 16:30 Uhr einen per Haftbefehl gesuchten 73-jährige Deutschen.
Der Mann konnte seine Justizschulden aufgrund eines Bußgeldverfahrens in Höhe von über 50 Euro bezahlen und durfte danach weiterreisen.
Am Samstagabend fand eine Bundespolizeistreife bei einem 19-jährigen Deutschen eine Schreckschusswaffe mit vier Patronen und nahm ihm beides ab.
Kurze Zeit später kontrollierten Bundespolizisten einen 36-jährigen Deutschen im Bahnhof Regensburg und stellten bei ihm ein Pfefferspray sicher.
Gegen Mitternacht stellten die Einsatzkräfte bei einem 30-jährigen Deutschen ein Neck-Knife fest, welches er um den Hals trug.
Da gegen ihn ein Waffenbesitzverbot vorliegt, wird wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
Für die Verstöße gegen die Allgemeinverfügung kann ein Zwangsgeld verhängt werden.
Die bundesweiten Feststellungen können der Pressemitteilung des Bundespolizeipräsidiums entnommen werden: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6286513
Die Bilanz der Bundespolizeidirektion München finden Sie hier: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6286608
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen / RNRed