Tausende offene Stellen, aber zugleich qualifizierte Menschen, die ihren erlernten Beruf in Deutschland nicht ohne Weiteres ausüben können: Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse gilt als wichtige Stellschraube gegen den Fachkräftemangel. Neue Verfahren sollen den Weg in den Arbeitsmarkt erleichtern. Doch wie weit kann Vereinfachung gehen?
Deutschland braucht Fachkräfte. Doch für viele Menschen, die bereits im Ausland einen Beruf erlernt oder studiert haben, ist der Weg in den deutschen Arbeitsmarkt nicht einfach. Ein Grund dafür sind die teils aufwendigen Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen. Von einer schnelleren Anerkennung würden jedoch sowohl Fachkräfte als auch Arbeitgeber profitieren: „Betriebliche Personalengpässe können schneller verringert, vorhandene Kompetenzen besser genutzt und die Integration in den Arbeitsmarkt beschleunigt werden“, sagt Mareike Freitag vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB).
Denn wenn vom Arbeitskräftemangel die Rede ist, denkt man vielleicht zunächst an Helfer und einfache Tätigkeiten. Der Blick auf die offenen Stellen in der Region Regensburg zeigt jedoch ein anderes Bild: Im Juli 2026 waren im Agenturbezirk der Agentur für Arbeit Regensburg (Regensburg, Kelheim, Neumarkt) 4.821 offene Stellen gemeldet. Davon waren nur 773 Stellen, also rund 16 Prozent, auf Helferniveau, erläutert Robert Brüderlein, Pressesprecher der Agentur für Arbeit Regensburg. Der weit größere Teil der gemeldeten Stellen entfiel damit auf Beschäftigte mit höheren Qualifikationsanforderungen.
Genau diese Fachkräfte schneller in Arbeit zu bringen, ist das Ziel. Dafür ist es wichtig, komplizierte Anerkennungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen. Hier hat sich bereits einiges getan. Doch was ist inzwischen tatsächlich möglich – und wo könnten die Verfahren noch effizienter werden?
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| Was ist das BIBB? Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beschäftigt sich nicht nur mit der beruflichen Bildung, sondern auch mit der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Im Kompetenzzentrum Berufsanerkennung untersucht es, wie Anerkennungsverfahren funktionieren und wo sie verbessert werden können. Das Anerkennungsmonitoring begleitet die Entwicklung der Verfahren wissenschaftlich. |
Was ist Anerkennung – und warum braucht man sie?
Grundsätzlich bedeutet „Anerkennung“ die rechtliche Gleichstellung eines ausländischen mit dem entsprechenden deutschen Abschluss. Die deutsche Ausbildung dient dabei als Vergleichsmaßstab. Geprüft wird, welche Kenntnisse und Fähigkeiten tatsächlich vermittelt wurden und ob wesentliche Unterschiede zu deutschen Referenzberufen bestehen. Dieser Vergleich ist notwendig, weil sich Bildungssysteme international zum Teil deutlich unterscheiden. Mareike Freitag vom BIBB erklärt, dass Ausbildungsgänge beispielsweise hinsichtlich Dauer, Aufbau, Inhalten, Praxisanteilen und fachlichen Schwerpunkten stark voneinander abweichen können. Auch Berufserfahrung und weitere Qualifikationen können bei der Prüfung berücksichtigt werden.
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| Internationale Fachkräfte leisten bereits heute einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung. So kommt beispielsweise jede fünfte Pflegekraft in Deutschland aus dem Ausland. „Seit Jahren sind die Pflegeberufe die antragsstärksten Berufe der Anerkennungsverfahren“, erklärt Mareike Freitag vom BIBB. |
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Für welche Berufe ist diese Anerkennung überhaupt vorgeschrieben?
Wie aufwendig die Anerkennung ist, hängt vom jeweiligen Beruf und der ausländischen Qualifikation ab. Besonders wichtig ist dabei, ob es sich um einen reglementierten oder einen nicht reglementierten Beruf handelt.
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| Reglementierte Berufe: Für diese Berufe ist eine staatliche Zulassung oder Anerkennung vorgeschrieben. Dazu gehören zum Beispiel Ärzte, Pflegefachkräfte, Apotheker und Lehrer. Nicht reglementierte Berufe: Hier ist eine staatliche Anerkennung des ausländischen Abschlusses meist nicht Voraussetzung, um den Beruf auszuüben. Dazu gehören zum Beispiel viele kaufmännische Berufe, IT- und Ingenieurberufe. |
Für Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss in einem nicht reglementierten Beruf gibt es vergleichsweise einfache Wege in den deutschen Arbeitsmarkt: Die Vergleichbarkeit kann beispielsweise über die Datenbank anabin oder eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) nachgewiesen werden.
„Eine berufliche Anerkennung ist hier berufsrechtlich nicht grundsätzlich erforderlich, kann aber für ein Visum oder einen Aufenthaltstitel notwendig beziehungsweise hilfreich sein“, erklärt Freitag.
Und wenn wir die komplizierten Verfahren einfach abschaffen…?
Wären mit der Abschaffung der Anerkennungsverfahren nicht alle Probleme gelöst? Ganz so einfach ist es nicht. „Besonders wichtig sind verlässliche Prüfungen in reglementierten Berufen, etwa im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich oder in anderen Tätigkeiten, bei denen gesetzlich festgelegte Qualifikationsanforderungen oder auch Qualitätsstandards bestehen“, betont Freitag. Gerade bei Ärzten oder Pflegefachkräften gehe es nicht nur um Bürokratie, sondern auch um Patientensicherheit. Für die ausländischen Fachkräfte kann die Anerkennung außerdem die Chancen auf beruflichen Aufstieg und eine angemessene Bezahlung erhöhen.
Was wird bereits einfacher – und was kann noch besser werden?
Bund und Länder haben Maßnahmen beschlossen, um die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Auch das BIBB arbeitet daran mit – etwa indem es Anerkennungsstellen besser miteinander vernetzt und dabei hilft, Verfahren und Bescheide zu vereinheitlichen. Ein Blick auf einige Beispiele zeigt, was sich bereits getan hat – und wo die Verfahren noch verbessert werden sollen.
Erst Arbeiten, dann Anerkennung
Eine wichtige Neuerung ist die seit März 2024 mögliche Anerkennungspartnerschaft. Bei bestimmten Einwanderungswegen kann die Anerkennung der ausländischen Qualifikation Voraussetzung für das Visum beziehungsweise die Einreise sein. Hier setzt die Anerkennungspartnerschaft an: Fachkräfte aus Drittstaaten können unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach Deutschland einreisen und ihre Beschäftigung aufnehmen, während die Anerkennung noch läuft. Dafür vereinbaren Fachkraft und Arbeitgeber, dass die Anerkennung direkt nach der Einreise beantragt und weitergeführt wird. Bei reglementierten Berufen gelten dabei besondere Vorgaben: So sind beispielsweise bestimmte Tätigkeiten noch nicht oder nur unter Aufsicht möglich.
Anerkennung kann, muss aber nicht sein
Bei nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung nicht grundsätzlich erforderlich. Arbeitgeber können selbst entscheiden, ob sie auf eine vorherige Anerkennung verzichten möchten und Fachkräfte direkt einstellen. Eine formale Anerkennung ist später weiterhin möglich – etwa für die berufliche Weiterentwicklung und bessere Aufstiegschancen.
Schneller an die richtigen Infos
Auch die Digitalisierung hilft. Mit dem „Antragsservice Anerkennung“ gibt es etwa seit 2024 einen bundesweit nutzbaren Onlinedienst, den mehrere Bundesländer gemeinsam verwenden können, statt eigene Lösungen aufzubauen. Der Anerkennungs-Finder des Portals „Anerkennung in Deutschland“ zeigt je nach Beruf und Arbeitsort, wo der Antrag gestellt werden muss, und führt dann direkt zum passenden Onlineantrag.
Noch früher setzt der mehrsprachige Chatbot Aidy an: Er bietet rund um die Uhr erste Orientierung zur Anerkennung und hilft, frühzeitig zu klären, ob ein Abschluss grundsätzlich anerkennungsfähig ist und welcher Referenzberuf passt.
Alles digital
Doch die Digitalisierung hilft nicht nur bei der Antragstellung und der Orientierung. Auch die Zeugnisbewertung ausländischer Hochschulabschlüsse läuft inzwischen vollständig online – vom Upload bis zum digitalen Bescheid. Künftig sollen auch die weiteren Schritte des Anerkennungsverfahrens stärker digitalisiert und vereinheitlicht werden.
Zudem wird KI erprobt, etwa um ausländische Lehrpläne schneller zu übersetzen und sie für den Vergleich mit den deutschen Ausbildungsanforderungen aufzubereiten. Je nach Sprache funktioniert das unterschiedlich gut, weshalb die Ergebnisse weiterhin fachlich geprüft werden müssen.
Vorhandenes Wissen besser nutzen
Das BIBB schlägt vor, bereits vorliegende Unterlagen aus früheren Anerkennungsverfahren stärker zu nutzen. Wurde etwa der Lehrplan einer Ausbildung aus einem bestimmten Herkunftsland bereits einmal geprüft, sollte dieses Wissen bei weiteren Verfahren genutzt werden können, statt die Prüfung jedes Mal von vorne zu beginnen.
Zuständigkeiten bündeln
Wenn viele Behörden dieselben Aufgaben jeweils für sich erledigen, fällt der Aufwand an mehreren Stellen an. Eine Möglichkeit ist deshalb, Zuständigkeiten zu bündeln. Ein Beispiel dafür ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen): Seit Januar 2025 ist sie bundesweit für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Hauswirtschaft zuständig. Wo zuvor rund 30 Behörden zuständig waren, gibt es nun eine zentrale Anlaufstelle.
Klare Kommunikation, weniger Abbrüche
Auch die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen sollten möglichst einheitlich und transparent sein. Bescheide sollten das Ergebnis und die nächsten Schritte verständlich erklären. Das kann dazu beitragen, unnötige Nachforderungen und Verfahrensabbrüche zu vermeiden.
Schneller überprüft, schneller am Patienten
Besonders viel soll sich bei den Anerkennungsverfahren für Heilberufe ändern. Im März 2026 wurde das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen vom Bundestag beschlossen. Für Ärzte, Zahnärzte, Hebammen sowie Apotheker mit Qualifikationen aus Drittstaaten soll künftig die Kenntnisprüfung zum Regelfall werden. Dabei werden die erforderlichen fachlichen Kenntnisse direkt geprüft. Alternativ kann ein Anpassungslehrgang fehlende Kenntnisse und praktische Fähigkeiten gezielt ausgleichen. Die aufwendige Prüfung der Ausbildungsunterlagen kann dadurch verkürzt werden.
„Ziel ist es, die Verfahren zu beschleunigen, ohne die fachlichen Anforderungen oder die Patientensicherheit abzusenken“, erklärt Freitag. Nach Zustimmung durch den Bundesrat sollen die neuen Regelungen am 1. November 2026 in Kraft treten. Ausländische Pflegefachkräfte können seit 2024 ebenfalls direkt eine Kenntnisprüfung oder einen Anpassungslehrgang wählen.
Eine wichtige Stellschraube
Doch auch schnellere Verfahren haben ihre Grenzen. „Nicht in jedem Fall kann ein Anerkennungsverfahren überhaupt angestoßen werden – etwa wenn wichtige Unterlagen oder Nachweise fehlen“, erklärt Robert Brüderlein. Nach Angaben des BIBB-Kompetenzzentrum Berufsanerkennung ist eine Anerkennung jedoch auch ohne vollständige Unterlagen möglich. „Je nach Beruf und Einzelfall können Kenntnisse und Fähigkeiten auf anderem Weg nachgewiesen werden – die rechtlichen Regelungen sehen in diesen Fällen zum Beispiel eine Qualifikationsanalyse oder eine Kenntnisprüfung vor“, erläutert Freitag.
Wo die Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein einfacheres Verfahren aber einen entscheidenden Unterschied machen: Menschen können früher in ihrem erlernten Beruf arbeiten. Anerkennung schafft keine neuen Fachkräfte, kann aber dazu beitragen, vorhandene Qualifikationen dort nutzbar zu machen, wo sie gebraucht werden – und so den Fachkräftemangel abmildern. Sie ist eine Stellschraube von vielen – aber eine, an der es sich zu drehen lohnt.
Ein Bericht von Marina Triebswetter | filterMAGAZIN