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Bayerns Justizminister begrüßt rechtspolitischen Teil des Koalitionsvertrages im Bund. Bausback: "Gute Grundlage, um die Rechtspolitik in Deutschland voran zu bringen!"
 
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, der Mitglied der Arbeitsgruppe Innen und Recht bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin war, zeigt sich zufrieden mit den rechtpolitischen Inhalten des für den Bund ausgehandelten Koalitionsvertrages: "Es ist mein Anspruch, die veränderten politischen Verhältnisse in Bayern aber auch im Bund zu nutzen, um die Rechtspolitik auch auf Bundesebene aktiv mitzugestalten. Denn man kann die Augen nicht davor verschließen: Rechtspolitik wird in vielen maßgeblichen Bereichen in Berlin gestaltet. Deswegen freut es mich besonders, dass viele Inhalte des neuen Koalitionsvertrages langjährige rechtspolitische Projekte meines Hauses aufgreifen."

Der Minister weiter: "Die Einführung eines Angehörigenschmerzensgeldes für Menschen, die einen nahen Angehörigen durch Verschulden eines Dritten verloren haben, eine Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Stalking-Opfern oder die Schaffung weitergehender strafrechtlicher Regelungen zur Bekämpfung des Dopings und der Manipulationen im Sport, das sind nur einige der wichtigen Felder in der Rechtspolitik, bei denen wir mit den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag jetzt endlich weiter kommen können."

"Eine Vereinbarung, die mir auch sehr wichtig ist: Die Möglichkeit der Schaffung von spezialisierten Spruchkörpern bei den Landgerichten würde den Weg frei machen, um in Bayern spezialisierte Baukammern nach dem Vorbild der Handelskammern einzurichten. Das wäre ein wichtiges Instrument, dem Problem der in ganz Deutschland in der Regel zu langwierigen Baustreitigkeiten im Interesse der Wirtschaft aber auch der ganz normalen "Häuslebauer" entgegen zu wirken", so der Minister heute in München.

Bausback abschließend: "Dieser Koalitionsvertrag ist eine gute Grundlage, um die Rechtspolitik in Deutschland voran zu bringen!"

(Foto © Bayerisches Staatsministerium der Justiz)

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