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Seit Wochen sind unzählige freiwillig und ehrenamtlich engagierte Menschen im Einsatz – vielen von Ihnen nehmen dafür Urlaub oder lassen sich freistellen und verzichten somit auf sozialstaatliche Privilegien. Das muss nicht sein, meint Margit Wild und will das ändern.

Im Frühjahr diesen Jahres hat die BayernSPD-Landtagsfraktion in einem Antrag bereits die sogenannten Rettungshelfergleichstellung gefordert (Drs. 17/5792). Dort heißt es, dass die ehrenamtlichen Einsatzkräfte „einen Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsanspruch erhalten“ sollen. Art. 33a BayRDG erfasst allerdings nur die unmittelbar mit der rettungsdienstlichen Transportleistung sowie der medizinischen Notfallversorgung zur Vorbereitung und Begleitung der Transportleistung betrauten Kräfte. Betreuungskräfte und Einsatzkräfte der Krisenintervention zählen grundsätzlich nicht zur zeitkritischen notfallmedizinischen Primärversorgung des Rettungsdienstes – damit sind der Großteil der ehrenamtlich engagierten Menschen von diesen Privilegien ausgeschlossen.

„Wir erleben aktuell eine ungekannte Hilfsbereitschaft in Bayern und in Deutschland. Ohne die vielen Ehrenamtlichen könnten die vielen geflüchteten Menschen, die aktuell bei uns ankommen, nicht adäquat versorgt werden“, erklärt Wild. „Es kann nicht sein, dass sie dafür auf sozialstaatliche Privilegien verzichten und somit den Dienst an der Gemeinschaft beispielsweise in der Rente teuer bezahlen“. Wild setzt sich für eine Gleichstellung aller ehrenamtlichen Kräfte im Rettungsdienst wie bei den Feuerwehren und den Einheiten im Katastrophenschutz ein.


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Bild: Helene Souza  / pixelio.de

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