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Nach der erfolglosen Haftprüfung vom Mittwoch, den 1. Februar, weist der Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs alle Schuldvorwürfe von sich. Dabei deutet schon die Dienstenthebung auf einen Verfahrensausgang hin, der für Wolbergs ernste Konsequenzen bedeuten könnte, auch auf lange Sicht. 

„Herr Wolbergs weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe unverändert mit aller Entschiedenheit zurück“, heißt es in der Presseerklärung der Anwaltschaft. Und dennoch wurde der Regensburger OB letzten Freitag, den 27. Januar, vom Dienst suspendiert. Die Maßnahme gilt als Hinweis darauf, welchen Ausgang das Verfahren nehmen könnte.

Im Zuge einer Suspendierung, sei den Behörden zufolge damit zu rechnen, dass  der Oberbürgermeister, nach Beendigung des Disziplinarverfahrens, nicht im Amt bleiben könne. Der Vorwurf der Bestechlichkeit zieht in der Regel die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach sich. Kommt es zu einer Verurteilung, so ist die Beendigung des Beamtenverhältnisses sogar gesetzlich vorgesehen, sobald das Strafmaß über sechs Monate hinausgeht.

Die momentane Suspendierung entzieht Wolbergs lediglich die Befugnis zur Ausübung seiner Amtsgeschäfte als Oberbürgermeister. Die Dienstenthebung bedeutet somit auch keine Neuwahlen. Dazu kommt es erst, wenn der OB freiwillig zurücktritt oder verurteilt wird.

Eine Verurteilung würde Wolbergs nicht nur seinen jetzigen Job kosten, sondern, im Falle einer Strafe von über einem halben Jahr, auch die Beamtenlaufbahn des 45-Jährigen beenden. Freiheitsstrafen ab drei Monaten werden außerdem im Bundeszentralregister festgehalten und stehen für mindestens fünf Jahre im Führungszeugnis, insofern sie nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Eine vergleichbare Strafe könnte damit noch längerfristig Konsequenzen, etwa bezüglich der zukünftigen Jobsuche, für Wolbergs nach sich ziehen.

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