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Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am 24. September 2017 werden im Stadtgebiet bis einschließlich Mittwoch, 30. August, zugestellt. Personen, die bis zum Samstag, 2. September, keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, dennoch in der Stadt Regensburg wahlberechtigt zu sein, müssen sich mit dem Wahlamt unter der Rufnummer 507-4444 in Verbindung setzen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, dass sie ihr Wahlrecht nicht ausüben können.

Außerdem besteht für die Wahlberechtigten, die am Wahlsonntag keinen Wahlraum aufsuchen können, die Möglichkeit der Briefwahl. Der dazu notwendige Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann sowohl persönlich in den Bürgerbüros Stadtmitte, Nord und Burgweinting sowie beim Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr – Zulassungsstelle beantragt werden als auch auf dem Postweg, per E-Mail oder per Online-Formular unter www.regensburg.de/wahlen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist für die Antragstellung bereits ein entsprechender Vordruck vorhanden.

Bürgerinnen und Bürgern mit einer Gehbehinderung wird empfohlen, die Briefwahl als Alternative in Betracht zu ziehen, weil nicht in allen Wahlräumen ein barrierefreier Zugang gewährleistet ist. Bei welchen Wahlräumen dies der Fall ist, kann aus der Wahlbenachrichtigung ersehen werden: Das Rollstuhlfahrer-Symbol steht für einen barrierefreien Zugang, ansonsten sind die Worte „Raum nicht barrierefrei" aufgedruckt.

Das Wahlamt der Stadt Regensburg weist darauf hin, dass das Wahllokal im DB-Trainingszentrum, Klosterackerweg 1, in das Blindeninstitut Regensburg, An der Brunnstube 31, verlegt wurde, das Wahllokal in der TÜV-Geschäftsstelle, Friedenstraße 6, in das Bürgerheim Kumpfmühl, Kumpfmühler Str. 52, und das Wahllokal im Bürgerbüro Burgweinting in die Stadtteilbücherei Burgweinting, im gleichen Gebäude. Neu hinzugekommen ist das Wahllokal in der Stadtteilbücherei Candis, Kastenmairstraße 2.

Die gesetzliche Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 22. September, um 18 Uhr. Im Falle einer nachgewiesenen und plötzlichen Erkrankung, die verhindert, dass der Wahlraum persönlich aufgesucht werden kann, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, spätestens 15 Uhr, beantragt werden.

Die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen muss schriftlich (auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, als formloser Brief, per Telefax unter 507-2039 oder Onlineantrag unter www.regensburg.de) oder persönlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Bei schriftlichem Antrag ist grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift der Wahlberechtigten bzw. des Wahlberechtigten notwendig. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dazu berechtigt zu sein. Umfangreiche Informationen zur Bundestagswahl stehen auch im Internet unter der Adresse www.regensburg.de/wahlen zur Verfügung.

Telefonische Auskünfte erteilt das Wahlamt der Stadt Regensburg unter der Rufnummer 507-4444.

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