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Am 38. Verhandlungstag im Regensburger Korruptionsprozess drehte sich vieles um das Wahlkampfbüro und die Wahlkampfkosten. Der suspendierte Oberbürgermeister Joachim Wolbergs geriet am Donnerstag jedoch aufgrund eines Antrags von der Staatsanwaltschaft zu einer weiteren Zeugenvernehmung in Rage.

Staatsanwältin Christine Ernstberger beantragte am Donnerstag die Vernehmung von Joachim Becker, dem früheren Stadtbau-Chef. Die Staatsanwaltschaft will damit beweisen, dass Wolbergs nicht glaubwürdig ist und vor Gericht gelogen hat. Konkret geht es dabei um die Stellenbesetzung des technischen Leiters bei der Stadtbau GmbH, bei der Franz W. im August 2016 als Sieger hervorging. Laut Anklage soll Wolbergs in diesem Zusammenhang gelogen haben, indem er behauptete, dass nicht er den früheren Tretzel-Mitarbeiter Franz W. für den Job vorgeschlagen habe, sondern der damalige Stadtbau-Chef Joachim Becker. Becker sagte jedoch bei der Kripo aus, dass er vom suspendierten Oberbürgermeister unter Druck gesetzt worden sei, der sich, so Becker, für Franz W. als künftigen Stelleninhaber eingesetzt habe. Nach Aussage Beckers war seine Favoritin eine besser qualifizierte Bewerberin. Nachdem Wolbergs ihn am Telefon gefragt habe, ob er „richtig Ärger“ wolle, habe er jedoch „aus taktischem Zwang“ Franz W. für die Stelle vorschlagen müssen. Wolbergs selbst hatte jedoch vor Gericht ausgesagt, sich nicht in die Stellenvergabe eingemischt zu haben.

Joachim Wolbergs geriet nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft in Rage und nannte Oberstaatsanwalt Jürgen Kastenmeier lautstark einen „Obergschaftler“, der jetzt endlich erreicht habe, was er wolle und „morgen die Schlagzeilen“ habe. Kastenmeier verlangte daraufhin die Aufnahme von Wolbergs verbaler Äußerung zu seiner Peron ins Protokoll. Ob „Obergschaftler“ nun tatsächlich protokolliert wird, wodurch Wolbergs ein weiteres Verfahren drohen könnte, muss die Kammer in einer gerichtlichen Entscheidung erst noch beschließen. Wolbergs Anwalt Peter Witting nannte den Antrag von Christine Ernstberger indes eine „echte Nebelkerze“, da er für das Verfahren unwichtig sei. Er will jedoch bald eine ausführliche Stellungnahme zum Antrag der Staatsanwaltschaft abgeben.

Wahlkampfbüro mit vielen offenen Rechnungen weiter genutzt

Unabhängig von den erneuten Auseinandersetzungen zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurde am Donnerstag nochmals deutlich, dass der suspendierte Oberbürgermeister sein Wahlkampfbüro auch nach der Wahl 2014 weiterhin genutzt hat. Unter anderem wurde es für die Bundestagswahl 2013 und für die Europawahl 2014 eingesetzt – zur Unterstützung von SPD-Kandidaten und als Art „Dauerwahlkampf“, so die Verteidigung. Die frühere Leiterin des Wahlkampfbüros, die bereits zum zweiten Mal geladen war, erklärte hierzu, dass ein Mitarbeiter nur dafür eingestellt war, den Wahlkampf eines SPD-Europaparlamentskandidaten zu organisieren und Plakate zu kleben.

Außerdem machte die Zeugin Angaben zur Wahlkampffinanzierung. Bereits 2014, kurz nach der Kommunalwahl, wurde deutlich, dass die Ausgaben für den Wahlkampf deutlich höher lagen als die Einnahmen. Im April 2014 waren laut Aussage der Zeugin noch Rechnungen in Höhe von rund 200.000 Euro offen – etwa für Gehälter, Flyer oder Büromiete. Unberücksichtigt waren dabei noch die Kosten für eine österreichische Werbeagentur in Höhe von 168.000 Euro, die im Laufe des Jahres in Rechnung gestellt wurden. Zur Tilgung der Kosten habe Wolbergs sein Privatdarlehen in Höhe von 228.000 Euro bereitgestellt. Zudem ging sie davon aus, dass Wolbergs wohl noch auf Spenden hoffte, um die Wahlkampfkosten zu begleichen. In ihrem „Wahlkampftagebuch“ vom November 2013 sind diesbezüglich mehrere Namen und Geldbeträge aufgelistet, unter anderem auch Volker Tretzel mit 100.000 Euro. Sie könne jedoch nicht sagen, ob es sich dabei um Zusagen gehandelt habe.

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