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Das Landgericht Regensburg hat seine Neutralität im Korruptionsprozess gegen Joachim Wolbergs betont. Hintergrund war eine Einschätzung von Werner Ebner, pensionierter Vizepräsident des Landgerichts, zur Eignung Wolbergs‘ als Oberbürgermeister. Im Prozess selbst geht es an diesem Donnerstag mit einer Zeugenvernehmung weiter, die den suspendierten Oberbürgermeister belasten soll – so der Wunsch der Staatsanwaltschaft.

In der Pressemittelung erklärt das Landgericht Regensburg, dass die Stellungnahme von Werner Ebner eine Äußerung sei, „die vom Landgericht Regensburg weder initiiert noch sonst beeinflusst worden ist“. Zudem wird klargestellt, dass sich das Landgericht „jeder Bewertung der Amtstauglichkeit von Joachim Wolbergs“ enthalte. Schließlich sei in diesem für die Region bedeutenden Prozess Neutralität sowohl gegenüber den Verfahrensbeteiligten als auch in der Kommunikation mit den Medien „absolute Priorität“.

Ebner zweifelt an Wolbergs Eignung als Oberbürgermeister

Anlass der Stellungnahme ist die Berichterstattung über Ebners Einschätzung auf zunächst zwei Nachrichtenportalen aus Regensburg. Ein Online-Portal hat Ebners Gastbeitrag mittlerweile wieder entfernt. Das Landgericht zeigt sich hinsichtlich der Berichterstattung auch irritiert von deren Aufmachung. Einer der Artikel zeige Ebner auf einem Foto mit Richterrobe am Richtertisch des Sitzungssaals, in dem derzeit der Prozess gegen Joachim Wolbergs stattfindet. Dieser Artikel mit dem Foto aus der aktiven Dienstzeit des ehemaligen Vizepräsidenten habe „in zahlreichen Leserkommentaren zu Protesten unter Hinweis auf die Unabhängigkeit der für das laufende Strafverfahren zuständigen Kammer geführt“, so das Landgericht.

Ebner selbst spricht sich in seinem Kommentar gegen Joachim Wolbergs als Oberbürgermeister aus – auch im Falle eines Freispruchs. Vor allem kritisiert der pensionierte Vizepräsident des Landgerichts das Verhalten Wolbergs vor Gericht: „Er verkennt dabei jedoch die politische Bedeutung und Tragweite seiner im Zusammenhang mit dem Strafprozess offenkundig gewordenen Äußerungen, Handlungen und Unterlassungen. Seine Eignung für das Amt hängt nämlich nicht nur von seiner strafrechtlichen Unschuld ab.“ Aus diesem Grund gebe es „nicht ausräumbare Zweifel an der Integrität und Fähigkeit des Herrn Wolbergs, sein Amt unter strikter Beachtung von Recht und Gesetz auszuüben“, so Ebner am Ende seines Gastbeitrags.

Ehemaliger Geschäftsführer der Stadtbau im Zeugenstand

Im Wolbergs-Prozess wird an diesem Donnerstag der ehemalige Geschäftsführers der Regensburger Wohnungsbaugesellschaft Stadtbau vernommen. Mit seiner Zeugenaussage will die Staatsanwaltschaft Joachim Wolbergs nachweisen, dass dieser vor Gericht nicht die Wahrheit gesagt hat. Konkret geht es um die Stellenbesetzung des technischen Leiters bei der Stadtbau GmbH, bei der Franz W. im August 2016 als Sieger hervorging.

Laut Anklage soll Wolbergs in diesem Zusammenhang gelogen haben, indem er behauptete, dass nicht er den früheren Tretzel-Mitarbeiter Franz W. für den Job vorgeschlagen habe, sondern der damalige Stadtbau-Chef. Dieser sagte jedoch bei der Kripo aus, dass er vom suspendierten Oberbürgermeister unter Druck gesetzt worden sei, der sich für Franz W. als künftigen Stelleninhaber eingesetzt habe. Der ehemalige Geschäftsführer soll auf Wunsch der Staatsanwaltschaft an diesem Donnerstag seine Aussagen bei der Kripo vor Gericht wiederholen, um so Wolbergs Unglaubwürdigkeit vor Gericht zu beweisen.

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