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Im Regensburger Korruptionsprozess um den suspendierten Oberbürgermeister sind am Montag die Plädoyers der Verteidigung gestartet. Den Anfang machte Peter Witting. Der Anwalt von Joachim Wolbergs forderte einen Freispruch in allen Anklagepunkten und kritisierte in seinem Schlussvortrag die Staatanwaltschaft scharf. Am Ende des Verhandlungstages gab die Vorsitzende Richterin Elke Escher dann noch das voraussichtliche Datum für die Urteilsverkündung bekannt.

Witting erhob am Montag schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft, die in seinen Augen ein „plattes Plädoyer über fünf Stunden“ gehalten habe. „Wo sind die ganzen Erkenntnisse geblieben?“, fragte Witting energisch die beiden Frauen an der gegenüberliegenden Tischreihe. Für den Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft hätten zwei oder drei Tage gereicht und er frage sich, wieso 50 Tage verhandelt worden seien. Die Anwesenheit eines zusätzlichen „Beisitzers“ aufseiten der Anklage betitelte er schlicht als „Peinlichkeit“. Schließlich müsse die Vorsitzende Richterin Elke Escher für Ruhe sorgen und sonst niemand. Eine Hilfe von Dritten sei völlig unnötig. Inhaltlich kritisierte Witting vor allem, dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer entlastendes Material nicht berücksichtigt und das Argument der Konkludenz angeführt hätte, wenn sie nicht mehr weiter wusste. Der Strafantrag von vier Jahren und sechs Monaten klebe nun an seinem Mandaten.

Nachdem Witting die, wie er es nannte, „Phantasiearbeit der Staatsanwaltschaft“ rund eine Stunde lang mitunter scharf attackiert hatte, wandte er sich den einzelnen Themenkomplexen zu. Bei seinen Ausführungen stützte sich der Verteidiger von Wolbergs auf die Chronologie der Ereignisse, wie sie sich etwa dem E-Mail-Verkehr nach rekonstruieren lässt. In Bezug auf den Themenkomplex SSV Jahn fand er dabei deutliche Worte: „Eine Unrechtsvereinbarung lässt sich hier nicht stricken, selbst mit einer ganz großen Nadel nicht.“

„Vielleicht gab es kein Unrecht?“

Im Hinblick auf stattgefundene Telefongespräche, die allesamt in einem geschützten Raum stattgefunden hätten, betonte Witting, dass es darin nie einen Hinweis auf die Verdunkelung einer Straftat gegeben habe. Dass die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer stets von einem nicht vorhandenen Unrechtsbewusstsein aufseiten des suspendierten Oberbürgersmeistes sprach, konterte Witting mit der Frage: „Vielleicht gab es kein Unrecht?“ Für Wolbergs Verteidiger ist die Antwort darauf eindeutig: Er fordert Freispruch für seinen Mandanten in allen Anklagepunkten. So viel hat er bereits am Montag verraten, auch wenn sein Plädoyer noch nicht zu Ende ist und am Donnerstag fortgeführt wird.

Vor der Presse sagte Witting, dass es nicht darauf ankomme, ob er zufrieden sei, sondern vielmehr drauf, ob er das Gericht zum Nachdenken gebracht habe. Falls das überhaupt notwendig sei und es nicht eh schon die gleiche Auffassung habe wie er selbst. „Ich bleibe für mich jedenfalls dabei: Das, was die Staatsanwaltschaft geboten hat, ist deutlich zu wenig. Damit kann man nicht ernsthaft einen Schuldspruch beantragen. Und ich bleibe auch dabei, dass Herr Wolbergs in vollem Umfang freizusprechen ist.“ Das Ergebnis der Beweisaufnahme würde für eine Verurteilung nicht ausreichen, so Witting weiter. „Wir haben keine Feststellungen, die ein korruptives Netzwerk tatsächlich bestätigen.“

Voraussichtliches Datum für die Urteilsverkündung steht fest

Am Ende des langen Verhandlungstages verkündete die Vorsitzende Richterin Elke Escher schließlich noch das Datum für die Urteilsverkündung, für die sie zwei Tage ansetzt. Wenn alles nach Plan läuft und es keine weiteren Beweisanträge oder Zwischenfälle gibt, beginnt die Verkündung am 3. Juli und wird am 4. Juli zu Ende sein.

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