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Der Anwalt des suspendierten Oberbürgermeisters hat am Donnerstag sein Plädoyer beendet. Wie schon am Montag forderte Peter Witting erneut den Freispruch für Joachim Wolbergs in allen Anklagepunkten. Ausführlich ging Witting am Donnerstag auf den Themenkomplex der Parteispenden ein.

Laut Staatsanwaltschaft stammten die Parteispenden an den ehemaligen SPD-Ortsverein von Wolbergs vom mitangeklagten Bauunternehmer Volker Tretzel. Mittels Strohmännern sollen die Spenden gestückelt in Beträgen unter 10.000 Euro geflossen sein, um die Veröffentlichungspflicht nach dem Parteiengesetz zu umgehen. Tretzel soll sich auf diesem Weg Bau-Aufträge in der Stadt gekauft haben, so die Anklage.

Nach Ansicht von Witting gibt es für die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft jedoch keinerlei Beweise. Seiner Meinung nach gebe es an keiner einzigen Stelle einen Nachweis dafür, „dass Wolbergs wusste, dass die Spenden in voller Höhe aus dem Vermögen Tretzels geleistet worden sind“, so Witting am Donnerstag im Gerichtssaal. Aus diesem Grund spricht der Verteidiger von einem „regelkonformen Vorgehen des Herrn Wolbergs“. Es hätte für den suspendierten Oberbürgermeister keinen Grund gegeben, daran zu zweifeln, dass die Einzelspenden aus dem Privatvermögen der Tretzel-Mitarbeiter stammten.

Kritik am Parteiengesetz

Witting sagte am Donnerstag außerdem, dass die Spenden nach dem Parteiengesetz nicht zu beanstanden seien. Aus seiner Sicht gibt es folglich auch keinen Vorteil, der strafrechtlich relevant ist.

In diesem Zusammenhang kritisierte Wolbergs‘ Anwalt das Parteispendengesetz generell. Die Finanzierung durch Spenden liege im Auftrag der Parteien. Und es sei erlaubt, Spender zu organisieren. Es gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei, wenn einem Amtsträger dabei stets Gefängnis drohe, nur weil unter den Spendern einer sein könnte, der möglicherweise einen Vorteil daraus schlagen möchte.

Am Mittwoch wird der Prozess im Landgericht Regensburg fortgesetzt. Geplant ist dann das Plädoyer der Tretzel-Verteidigung.

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