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Joachim Wolbergs bleibt vorläufig vom Amt des Oberbürgermeisters der Stadt Regensburg suspendiert. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Wolbergs zeigt sich von der Entscheidung wenig überrascht.

Die Vorläufige Suspendierung des Regensburger Oberbürgermeisters ist rechtmäßig. Das teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Dienstag mit. Er wies mit seiner Entscheidung Wolbergs Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg zurück, das zuvor Wolbergs Antrag zur Aufhebung seiner vorläufigen Dienstenthebung abgelehnt hatte.

„Keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen“

Zur Erklärung seiner Entscheidung ergänzte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass „keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen“ bestünden. Zwar halte er die Frage offen, ob dafür der Schuldspruch im ersten Strafverfahren, dessen Urteilsgründe ihm noch nicht vorliegen, allein als ausreichend anzusehen ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht jedoch die Vorwürfe der derzeitigen Hauptverhandlung gegen Wolbergs als geeignet an, die Suspendierung zu rechtfertigen, da die aktuellen Verfahrensschritte einen „hinreichenden Tatverdacht“ voraussetzen würden. Gegen den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gibt es kein Rechtsmittel.

Wolbergs hatte Ablehnung erwartet

Wolbergs selbst zeigte sich indessen wenig überrascht von der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. In seiner Erklärung schreibt er: „Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass weder mir noch dem Verwaltungsgericht und auch nicht dem Verwaltungsgerichtshof die Begründung des Urteils der 6. Strafkammer vorlag, das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof natürlich keinerlei Erkenntnisse aus Verlauf und Abschluss des ersten Verfahrens gegen mich hatten, war diese Ablehnung zu erwarten.“

Interessant findet er außerdem, dass das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes die Aufrechterhaltung der Suspendierung vor dem Hintergrund des Urteils der 6. Strafkammer offen lasse und nur auf die Vorwürfe im derzeit laufenden Verfahren abstelle. Diese würden sich laut Wolbergs jedoch „genauso haltlos und lächerlich erweisen“ wie die Vorwürfe im ersten Verfahren.

Mit Blick auf die Staatsanwaltschaft betont Wolbergs einmal mehr, dass er sich auch in Zukunft weiter wehren werde: „Wer einen Menschen in Haft bringt und spätestens nach dem Urteil der 6. Strafkammer genau weiß, dass diese Haft, die alles für den Beschuldigten zerstört hat, nie hätte sein dürfen, der könnte sich dafür entschuldigen, um auch weiterhin für sich ein Stück weit Glaubwürdigkeit in Anspruch nehmen zu können. Wer nicht einmal dazu in der Lage ist, macht mehr als deutlich, dass die Frage von Recht und Gerechtigkeit eigentlich egal ist, weil was recht und gerecht ist, glaubt die Staatsanwaltschaft alleine definieren zu können. Auch deshalb handelt es sich bei dem Vorgehen der Staatsanwaltschaft um einen Angriff auf den Rechtsstaat.“

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