Der Ministerrat beschließt die Einbringung einer Bundesratsinitiative für die gesetzliche Regelung zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut und fordert eine gesetzliche Lösung vom Bund. Das Restitutionsgesetz gelte als Voraussetzung für Rechtssicherheit und soll dauerhaften Rechtsfrieden schaffen.
Die heute vom Bayerischen Ministerrat in München beschlossene Einbringung einer Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Regelung zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut bewertet Kunstminister Markus Blume als „deutliche Handlungsaufforderung an den Bund“. Er betont: „Bayern zeigt klare Haltung – und das schon seit Jahren: Mit der Bundesratsinitiative bekräftigen wir unsere Position, denn wir wollen in Sachen Restitutionsgesetz keine Zeit mehr verlieren. Fakt ist: Eine gesetzliche Lösung für die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ist überfällig! Es fehlt an einer rechtsverbindlichen Grundlage für eine konsequente Umsetzung der Washingtoner Erklärung auf Basis einheitlicher, transparenter Kriterien. Der Bund muss hier endlich Rechtssicherheit schaffen!“
Kunstminister Blume fordert Klarheit
Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Grundlage zum Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut. Kunstminister Markus Blume hatte daher vor Kurzem im Bayerischen Landtag eine Bundesratsinitiative für eine gesetzliche Regelung zur Rückgabe von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut angekündigt. Mit der heutigen Beschlussfassung im Bayerischen Ministerrat wird dieser Antrag an den Bundesrat übermittelt. Eine gesetzliche Grundlage ist notwendig, um die Restitutionspraxis durch eine gefestigte, ausdifferenzierte Rechtsprechung zu vereinheitlichen und dauerhaften Rechtsfrieden zu schaffen.
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / RNRed