Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt nun eine Verkleinerung des Bundestags und mahnt eine Grundmandatsklausel an. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erklärt Bayerns FDP-Landesvorsitzender Martin Hagen in einem öffentlichen Statement den Grund seiner Freude zu dieser politischen Veränderung.
Der FDP-Landesvorsitzender Martin Hagen kann seine Vorfreude auf die Verkleinerung des Bundestags nicht verstecken. In einem öffentlichen Brief teilt er seine Sichtweise zu dieser Entscheidung mit.
„Gute Nachricht für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler“
„Die lange von der CSU blockierte Verkleinerung des Bundestags wird endlich Realität. Das ist eine gute Nachricht für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die jüngste Wahlrechtsreform wurde vom Bundesverfassungsgericht im Kern bestätigt – mit einer Einschränkung, die auch mir persönlich immer wichtig war: Es darf nicht sein, dass mehrere Dutzend bayerische Wahlkreise unbesetzt bleiben, wenn die CSU an der fünf-Prozent-Hürde scheitert. Die Grundmandatsklausel, die aufgrund eines Sachverständigen der Union aus dem ursprünglichen Ampel-Entwurf gestrichen wurde, bleibt also erstmal erhalten. Um den Vorgaben des Verfassungsgerichtsurteils zu genügen, sollte man auch in Bayern darüber nachdenken, das Landtagswahlrecht entsprechend zu ändern. Denn dieses kennt bisher keine solche Klausel.“
Freie Demokraten (FDP) / RNRed