Mit einem Appell an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach richtet sich Wissenschaftsminister Markus Blume an die Öffentlichkeit – Eine faire Entschädigung für ein Praktisches Jahr in der Mediziner-Ausbildung soll in der Approbationsordnung festgelegt werden: „Schluss mit Existenzsorgen, Schluss mit Flickenteppich“.
Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume drängt darauf, dass das Praktische Jahr (PJ) im Medizinstudium künftig einheitlich entschädigt wird. Es solle Schluss mit Existenzsorgen sein, immerhin halten sich viele angehende Ärztinnen und Ärzte neben der praktischen Vollzeit-Ausbildung und einem Staatsexamen mit Nebenjobs über Wasser.
„Schluss mit Flickenteppich“
„Wir brauchen eine faire Regelung für die Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr. Das PJ ist keine Kür, sondern praktische Vollzeit-Ausbildung, parallel bereiten sich die angehenden Ärztinnen und Ärzte auf das Dritte Staatsexamen vor. Es kann nicht sein, dass sich die Studierenden in dieser intensiven Phase auch noch den Lebensunterhalt mit Nebenjobs verdienen müssen. Das geht zu Lasten der Ausbildung und der Patientensicherheit. Mein Appel an Bundesgesundheitsminister Lauterbach: Schluss mit Existenzsorgen, Schluss mit Flickenteppich, Weg frei für eine faire und bundesweit einheitliche Aufwandsentschädigung für das Praktische Jahr. Das muss gesetzlich geregelt und in der Neufassung der Approbationsordnung verankert werden,“ erklärte der Wissenschaftsminister am Dienstag, den 27. August, in München. Zugleich hat sich Blume mit einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Lauterbach gewandt.
Wahl der PJ-Stelle nicht von Höhe der Bezahlung abhängig machen
Minister Blume betonte weiter: „Die Medizinstudierenden von heute sind unsere Ärztinnen und Ärzte von morgen. Deshalb sollten wir uns gemeinsam für eine zeitgemäße und hochwertige Ausbildung einsetzen. Eine einheitliche Regelung bei der Aufwandsentschädigung gewährleistet, dass sich die Studierenden im PJ voll auf ihre Ausbildung konzentrieren können, ohne die Wahl ihrer PJ-Stelle von der Höhe der Bezahlung abhängig machen zu müssen. Denn: Die Ausbildungsorte sollten doch in einem qualitativen Wettbewerb stehen, nicht in einem monetären! Die Bundesregierung muss sich ihrer Verantwortung hier endlich bewusstwerden und auch einen finanziellen Beitrag leisten. Klar ist: Eine einheitliche Regelung darf nicht wieder zu Lasten der Länder gehen.“
Bayerische Uniklinika leisten bereits Aufwandsentschädigung
Die Länder tragen bereits die volle Last der kostenintensiven Ausbildung eines Medizinstudiums (rund 275.000 Euro). Derzeit ist die Entschädigung im Rahmen des Praktischen Jahrs nicht einheitlich geregelt. Die Bayerischen Uniklinika leisten eine Aufwandsentschädigung für die Studierenden im Praktischen Jahr, die Charité in Berlin hingegen entschädigt die Studierenden mit abgeschlossenem Zweiten Staatsexamen beispielswiese nicht für ihre Arbeit in der Klinik.
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst / RNRed