„Sportvereine, aber auch die Organisatoren von Kulturangeboten und Volksfesten dürfen nicht in finanzielle Engpässe geraten“: Genau das aber befürchtet die Landtags-SPD, falls wie in Bremen die Kosten für Polizeieinsätze künftig auf die Veranstalter abgewälzt werden. Die SPD-Landtagsfraktion fordert daher, die bisherige Praxis beizubehalten und von Rechnungen für Polizeieinsätze abzusehen.
„Wer hier nur an den FC Bayern denkt, irrt sich gewaltig. Eine solche Entscheidung trifft nicht nur die Profis, sondern auch die Amateure“, erklärt der rechtspolitische Sprecher Horst Arnold. „Polizeikosten von manchmal mehreren hunderttausend Euro können die meisten schlicht und einfach nicht bezahlen. Das kann doch nicht unser Ziel sein“, schließt er ab.
„Die Folgen können dramatisch sein“
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil am Dienstag, den 14. Januar, entschieden, dass das Land Bremen eine Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei Großveranstaltungen erheben darf. Voraussetzung: Die Veranstaltung ist gewinnorientiert, es besteht erfahrungsgemäß die Gefahr von Gewalttaten und es ist mit mehr als 5.000 Besuchern zu rechnen. Dieses Urteil könnte auch andere Bundesländer dazu animieren, Rechnungen zu verschicken.
Was auf den ersten Blick, das räumt Horst Arnold ein, durchaus reizvoll erscheinen mag. Aber der Sache einen Bärendienst erweisen würde. Denn es geht um alle Sportvereine und privaten Veranstalter. „Die Folgen können dramatisch sein“, warnt Arnold. „Vereine könnten in Existenznot geraten und Gästefans einfach ausschließen. Die Eintrittspreise würden wohl stark ansteigen. Und manche Veranstaltung müsste kostenbedingt ganz ausfallen. Dies kann nicht der richtige Weg für Bayern sein.“
„Für die Sicherheit ist der Staat zuständig – sie darf nicht vom Geldbeutel abhängen.“
Zudem sind weitere Folgen denkbar: Die Vereine könnten versuchen, mit Blick in den eigenen Geldbeutel das Risiko im Vorfeld herunterzuspielen. Oder sich später beschweren, wie viele Polizisten anwesend waren, obwohl nichts passiert ist. Und in welchem Umkreis gilt diese Regelung überhaupt? Am Ende wird dann vielleicht jedes Mal eine Demonstration angemeldet, was eine Kostenabwälzung extrem schwierig macht. „Man gerät schnell vom Hundertsten ins Tausendste“, so der Jurist Arnold. „Bei genauerem Hinsehen ist eine solche Regelung in Bayern nicht praktikabel. Für die Sicherheit ist der Staat zuständig – sie darf nicht vom Geldbeutel abhängen.“
SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag / RNRed