Im ersten Wahlgang zur Bundeskanzlerwahl konnte Friedrich Merz nicht die Mehrheit holen. Er erhielt nur 310 der benötigten 316 Stimmen. Nun muss innerhalb von 14 Tagen in einer folgenden Wahl erneut abgestimmt werden. Der Bundestag hat entschieden, die zweite Wahl am heutigen Dienstagnachmittag durchzuführen.
Der Bundestag hat am Dienstag, den 06. Mai, den CDU-Abgeordneten Friedrich Merz im ersten Wahlgang nicht zum neuen Bundeskanzler gewählt. Auf den vom Bundespräsidenten vorgeschlagenen Merz entfielen in geheimer Wahl 310 Stimmen. 621 von 630 Abgeordneten hatten ihre Stimme abgegeben, eine davon war ungültig. Es gab 307 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Um gewählt zu werden, hätte Merz 316 Stimmen benötigt. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zählen zusammen 328 Abgeordnete, 208 von der Unionsfraktion und 120 von der SPD-Fraktion. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner unterbrach die Plenarsitzung nach Verkündung des Abstimmungsergebnisses.
Zweite Wahl
Wird ein Kandidat im ersten Wahlgang nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen. So sieht es das Grundgesetz in Artikel 63 vor. Diese Wahl findet heute, den 06. Mai, um 15:15 Uhr statt. Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muss der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen.
Ernennung durch Bundespräsidenten oder Auflösung des Bundestags
Erreicht der Gewählte die Kanzlermehrheit nicht, so muss ihn der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ernennen oder den Bundestag auflösen. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens einem Viertel der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion, die mindestens ein Viertel der Mitglieder des Bundestages umfasst, unterzeichnet werden.
Bundestag / RNRed