Alles zur Kommunalwahl in Bayern auf einen Blick! Wer wählt wen, wie funktionieren Verhältnis- und Mehrheitswahl, welche Farben haben die Stimmzettel und wie wirken Kumulieren und Panaschieren auf das Wahlergebnis.
In Bayern werden alle sechs Jahre die kommunalen Ämter neu besetzt. Dazu gehören Oberbürgermeister, Bürgermeister, Landräte sowie Stadt- und Gemeinderäte und die Kreistage. Bei diesen Wahlen entscheiden die Bürgerinnen und Bürger über die politische Zusammensetzung ihrer Gemeinden und Landkreise und damit über wichtige Entscheidungen vor Ort – von Bauprojekten über öffentliche Dienstleistungen bis hin zu lokalen Entwicklungsplänen. Die Kommunalwahl legt somit den Grundstein für die Arbeit der nächsten Jahre in Stadt, Gemeinde und Landkreis.
Wie wird gewählt?
Bei Kommunalwahlen gibt es zwei grundlegende Arten der Abstimmung:
- Bei der Verhältniswahl, die für Stadt-, Gemeinde- und Kreistage genutzt wird, werden die Sitze im Rat ungefähr so verteilt, wie die Parteien oder Wählergruppen Stimmen erhalten. Das heißt: Wenn eine Partei ein Viertel der Stimmen bekommt, erhält sie auch etwa ein Viertel der Sitze. Gleichzeitig können die Wählerinnen und Wähler einzelne Kandidaten direkt auswählen und sogar mehreren Personen mehrere Stimmen geben.
- Bei der Mehrheitswahl, die für Bürgermeister und Landräte gilt, gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen. Meist wird dafür die absolute Mehrheit verlangt, also mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen am zweiten Sonntag nach dem Wahltag statt.
Wahlberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich mindestens zwei Monate mit ihrem „Schwerpunkt der Lebensbeziehungen“ im Wahlkreis aufgehalten haben. Gewählt werden kann, wer seit mindestens drei Monaten im Wahlkreis lebt.
Die Stimmzettel und ihre Farben
- Gelb: (Ober-)Bürgermeister
- Rosa: Stadt- oder Gemeinderat
- Hellblau: Landrat (nicht in kreisfreien Städten)
- Weiß: Kreisrat (nicht in kreisfreien Städten)
Stimmen verteilen: Kumulieren, Panaschieren und Reststimmen
Bei der Wahl des Stadtrats oder Gemeinderats können die Wählerinnen und Wähler selbst entscheiden, wer ins Gremium kommt. Sie können ihre Stimmen auf einzelne Personen verteilen und mehrere Stimmen an einen Kandidaten geben (das nennt man kumulieren). Außerdem können sie Kandidaten von verschiedenen Parteien oder Listen mischen (das nennt man panaschieren). Wer will, kann auch einzelne Personen von einer Liste streichen, die er oder sie nicht wählen möchte. Wer seine Stimmen nicht vollständig verteilt, kann eine ganze Liste ankreuzen. Dann bekommen die ersten Kandidaten auf der Liste automatisch die übrigen Stimmen, damit keine verloren gehen.

Graphik / filterVERLAG
Was muss ich beachten, damit meine Stimmabgabe gültig ist?
Damit eine Stimme gezählt wird, muss die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel klar und eindeutig sein. Bei der Bürgermeisterwahl ist das einfachste und sicherste Vorgehen, ein Kreuz im vorgesehenen Feld zu setzen. Bei der Stadtratswahl können die Stimmen mit „1“, „2“ oder „3“ auf die einzelnen Kandidaten verteilt werden; ein einfaches Ankreuzen ist ebenfalls erlaubt. Ein Stimmzettel wird ungültig, wenn nicht klar erkennbar ist, für wen die Stimmen bestimmt sind, die erlaubte Gesamtstimmenzahl überschritten wird, zusätzliche Bemerkungen oder Zeichen angebracht werden oder der Zettel leer abgegeben wird. Das reine Streichen von Namen reicht nicht aus, um die Stimme gültig zu machen.
RNRed