Ein neuer Stadtrat in Regensburg ist gewählt. Am vergangenen Sonntag, den 08. März 2026, haben viele Regensburgerinnen und Regensburger ihre Stimmen bei den Kommunalwahlen abgegeben und darüber entschieden, wer in der Zukunft die Verantwortung für ihre Stadt übernehmen soll. Doch wie genau setzt sich der Stadtrat eigentlich zusammen – und welche Rolle spielen dabei Kleinparteien?
Ob zuverlässige Busverbindungen, bezahlbare Wohnräume oder ein Ausbau der Radwege: Kommunalpolitik beginnt dort, wo politische Entscheidungen auf den Alltag der Menschen treffen und nimmt dadurch einen signifikanten Einfluss auf die Lebensqualität vieler. Wer darüber bestimmt, entscheiden die Wählerinnen und Wähler – wie am vergangenen Sonntag bei der Stadtratswahl sowie der Wahl des Oberbürgermeisters. Doch wie läuft so eine Stadtratswahl eigentlich ab?
50 Stimmen, 50 Sitze: So bestimmt die Wählerschaft den Stadtrat
Regensburgerinnen und Regensburger erhalten dafür einen Wahlzettel mit allen Wahlvorschlägen, die sich innerhalb des Wahlkreises aufgestellt und etabliert haben. Unter Wahlvorschlägen versteht man sowohl die aufgelisteten Parteien als auch einzelne Kandidatinnen und Kandidaten. Letztere werden in einer Liste unter der Partei, der sie zugehören, aufgezählt.
Jede/r Wähler/in hat 50 Stimmen, die den 50 Sitzen im Stadtrat entsprechen. Wie diese 50 Stimmen auf dem Wahlzettel verteilt werden, ist jeder Wählerin/ jedem Wähler selbst überlassen: Man kann alle 50 auf eine Partei setzen (die Stimmen werden dann komplett innerhalb der gewählten Partei verteilt) oder sie unter den einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten verteilen, auch parteiübergreifend – dabei darf eine Einzelperson jedoch nicht mehr als drei Stimmen bekommen.
So funktioniert die Sitzplatzvergabe
Innerhalb weniger Tage nach der Wahl werden die Stimmen ausgewertet und die Sitzplätze zugeteilt. Doch wie genau funktioniert das? Mit Mathematik.
Vereinfacht gesagt gilt: Zuerst wird die Zahl 50 (repräsentativ für die verfügbaren Sitzplätze im Regensburger Stadtrat) mit den Stimmen der Partei, dessen Sitzplätze ermittelt werden sollen, multipliziert. Im Anschluss wird diese Zahl durch die gesamte Zahl aller abgegeben Stimmen geteilt. Man erhält eine Zahl im zweistelligen Bereich, welche nach einem Auf- oder Abrunden auf eine ganze Zahl, die vorläufige Sitzanzahl ergibt, die eine Parteien erhält.
Zur Veranschaulichung: Bei der Kommunalwahl 2020 haben die CSU 13 Sitzplätze im Stadtrat erhalten. Dabei hat die Partei 706.299 Stimmen von den insgesamt gültigen 2.749.673 Wahlstimmen erlangt. Rechnet man (50 x 706.299) / 2.749.673, so erhält man die Zahl 12,8. Aufgerundet folgt aus der Rechnung die Zahl 13, was den Stadtratssitzen der CSU aus dem Jahr 2020 entspricht.
[Wichtig anzumerken ist, dass die Zahl 2.749.673 den insgesamt gültigen Wahlstimmen der Regensburger Kommunalwahl im Jahr 2020 entspricht.]
Diese Verhältnis-Rechnung soll dafür sorgen, dass die Sitzplatzvergabe immer in einem proportionalen Verhältnis zu den Gesamtstimmen steht und auch kleinere Parteien Chancen auf eine Repräsentation im Stadtrat haben.
Von der Bürgerinitiative zum Wahlvorschlag
Falls eine Partei noch nie im Regensburger Stadtrat vertreten war, muss sie sich zunächst als Wahlvorschlag qualifizieren. Dafür muss sie Unterschriften im Wahlkreis sammeln, in dem sie sich aufstellen lassen will. Unterschreiben kann man als Unterstützer gewöhnlich in Rathäusern oder anderen offiziellen Institutionen.
Die zu erreichende Mindestanzahl der Unterschriften variiert und wird an der Einwohnerzahl des Wahlkreises, in dem kandidiert wird, gemessen. In Regensburg liegt die Zahl der benötigten Unterschriften bei mindestens 430, da die Einwohnerzahl der Stadt circa 180.000 (Stand Ende 2025) beträgt und das bayerische Kommunalwahlgesetz vorschreibt, dass Wahlbezirke mit bis zu 200.000 Einwohnern die 430 Unterschriften knacken müssen. Ist das Zeil erreicht, so ist der Antritt in den Kommunalwahlen erlaubt.
Wenn der Wahlvorschlag jedoch in den anschließenden Wahlen nicht genügend Stimmen erhalten hat, um in den Stadtrat zu kommen, ist es in der Regel nötig, bei der nächsten Kommunalwahl erneut Unterschriften zu sammeln.
Aus der Kommunalwahl 2026 ergeben sich zwei Beispiele: Die Zukunft Regensburg hat für die Kommunalwahlen 2026 das Unterschriftenziel erreicht und durfte sich daher zur Wahl aufstellen lassen. Das BSW hingegen konnte 2026 nicht genügend Unterschriften sammeln und durfte daher nicht antreten.
[Einige Leserinnen und Leser könnten sich an der Stelle fragen, weshalb das BSW für die Kommunalwahl 2026 Unterstützungsunterschriften sammeln musste, obwohl mit Irmgard Freihoffer bereits eine Vertreterin des BSW im Stadtrat gewesen ist. Hintergrund ist, dass das BSW nach den Wahlen im Jahr 2020 ursprünglich keinen Stadtratssitz erlangen konnte. Irmgard Freihoffer war zunächst repräsentativ für die Linken vor Ort, hat jedoch innerhalb ihrer Amtszeit zum BSW gewechselt. Sie durfte dann jedoch ihren Sitz behalten.]
Kleinparteien im Stadtrat
Wie bereits erwähnt verwendet das bayerische Kommunalwahlrecht ein proportionales Sitzverteilungsverfahren, sodass Kleinparteien ebenfalls verhältnisgemäß in den Stadtrat einziehen können.
Im Gegensatz zu den Bundestagswahlen gibt es in den Kommunalwahlen also keine Mindestprozentanzahl, wie die Fünf-Prozent-Hürde, die zu erreichen ist. Denn: Wie viele Stimmen für einen Sitz benötigt werden, wird mit jeder Wahl auf Grund der Verhältnis-Rechnung neu bestimmt.
Der Einfluss einer persönlichen Stimme
Welche Personen einer Partei die Sitze im Stadtrat tatsächlich belegen dürfen, hängt von der Anzahl der erhaltenen persönlichen Stimmen ab. Die Liste der Parteizugehörigen ist von oben nach unten sortiert. Die genaue Reihenfolge der Kandidatinnen und Kandidaten auf den Listenplätzen wird bei einer Versammlung der Partei in einer geheimen Abstimmung bestimmt. Ganz oben in der Liste stehen gewöhnlicherweise die Spitzenkandidaten der jeweiligen Partei, wie zum Beispiel die OB-Kandidaten.
Bei der Vergabe der Sitzplätze wird die Listenplatzierung jedoch nicht berücksichtigt, es zählen alleinig die erlangten persönlichen Stimmen. Falls eine Partei z. B. fünf Sitze im Stadtrat erhält, so wird eruiert, welche fünf Kandidatinnen und Kandidaten die meisten Stimmen haben und diese werden letztendlich den Sitzen zugewiesen. Wenn Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb der Partei dieselbe Stimmzahl erhalten, entscheidet das Los.
Kleine Stimme – Großer Einfluss
Auf Grund des Sitzplatzverteilungssystems bei den Kommunalwahlen, welches auf eine proportionale Repräsentation der einzelnen Parteien setzt, haben auch sehr kleine Parteien die Chance, einen Sitz zu erhalten und über die Zukunft der Stadt mitzubestimmen. Eine Partei, die nur einen oder wenige Sitze innehat, kann vielleicht keinen großen, aber im Fall der Fälle einen entscheidenden Einfluss ausüben. Das betrifft vor allem knappe Beschlüsse, deren Ausgänge mit wenigen Stimmen gewendet werden können.
Asra Emin / RNRed / Stadt Regensburg / Bayerische Staatskanzlei